so dala, also falls es mal für wen interessant ist:
auf die Achslast muss man tatsächlich aufpassen, war bei mir aber die korrekte ausführung.
mit den 18" Sportbremsen im Gutachten ist dann tatsächlich die zukaufbare sportbremse gemeint. die restlichen punkte sind unrelevant gewesen.
Beiträge von Mightyducky
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puhh, das hast du schön gesagt. komme mir auch schon vor als würde ich studieren!
ich frag mal nach, welche ausführung das ist und gebe dann wieder bescheid! merci auch für das wachsame auge
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cool, damit ist auf jeden Fall schonmal die Sportbremsenthematik geklärt! Kenne das Technikpaket auch nur vom hören / sagen, glaube ist inzwischen auch beim G20 nicht mehr konfigurierbar.
Zum Händler -ne, leider nein. Er schrieb folgendes:
Wenn die nachfolgenden aufgeführten Auflagen (also das was ich vorhin geschrieben hatte) von Ihnen erfüllt bzw. geprüft wurden, liegt ein Gutachten aus dem hervorgeht das diese Felge verwendet werden darf vor.
Um Mißverständnisse zu vermeiden, BITTEN WIR SIE UNS PER ANTWORT MAIL ZU BESTÄTIGEN, DAS SIE DIE AUFLAGEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN HABEN UND WIR WERDEN den RADSATZ UNVERZÜGLICH FÜR DIE MONTAGE FREIGEBEN!!!
Felgen bezogene Auflagen, sind laut Gutachten noch zu prüfen und nur sofern notwendig bzw. erforderlich auch noch zu erledigen!
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Huhu,
danke für die schnelle Rückmeldung! Ist ein G21, kein Technikpaket.
LG
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Hi Folks,
ist zwar KFKA aber seht es mir nach. Die Frage ist länger, aber als Antwort würde mir sehr kurz reichen: mach dir keinen Kopp, kannst so die Bestellung freigeben
ich habe mich nun nach etwas Recherche dafür entschieden meinem m340i der in der nächsten Woche kommen soll
:)))) einen Winterreifensatz Dezent TZ-c (7.50 x 18 ET 25.00 5 x 112.00) zu spendieren mit CONTI TS860S 225/45 R18 95 V XL (*) SSR.
Nun habe ich vom Händler folgende Rückmeldung bekommen bzgl. Auflagen im Gutachten. Ist da was kritisches dabei? Gerade das Thema "Sportbremse" irritiert mich - klar, hat er. Aber ist da die normale blaue gemeint? Bin verwundert, weil BMW doch exakt die gleiche Rad/Reifenkombi verkauft. Darüber hinaus steht M+S auch nicht im Reifennamen, aber es ist doch ein Winterreifen Oo
----------------------------------EG
geprüft für Fahrzeuge BMW 3 Touring M340i xDrive (G3K(G21)), 275kw, ABE e1*2007/46*2017*01,
die serienmäßig NICHT ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.11G
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.51G
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S -Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.52J
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig83Z
Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18\"-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig.