Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Es muß doch der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung herangezogen werden. Wenn dann ein Teil der Ausstattung nicht geliefert werden kann, muß doch das Auto günstiger als zum Zeitpunkt der Bestellung werden.
Stimmt nicht so ganz, auf der AB und in den Bedingungen steht, dass BMW sich alle möglichen Preisanpassungen, Änderungen der Konfiguration etc. vorbehält.
D.h. die können das theoretisch auch weitergeben leider, zumindest war das bei meiner Leasing AB so, wo ich mir das alles mal durchgelesen hatte.