Deine Aussagen verstehe ich nicht ganz. Entweder man darf Sie fahren oder man darf Sie nicht fahren. BMW spricht ja von einer "Empfehlung" - hat nichts mit der technischen Zulässigkeit zu tun. Und Gewährleistung trifft BMW ja sowieso nicht wenn ich einen Unfall baue. Wundert mich, dass das Thema hier noch nie auf kam zumal ja doch einige im Winter die 19er Serienfelgen fahren.
Du musst hier unterscheiden, ich gehe davon aus, du möchtest die Felgen von BMW also die RR Kombi vom Sommer mit Winterreifen fahren.
Soweit ich weiß, werden die Felgen die als Sommerfelgen drauf sind, meist von BMW auch nur mit Sommerreifen als Sommerräder homologiert und zugelassen, aus diesem Grund, können Sie hier hier auch keine Freigabe erteilen, da keine existiert.. (was könnte passieren, Felgen werden von Salz angegriffen etc.)
Somit muss die technische Zulässigkeit, bei den Original Felgen, da BMW hier als Hersteller auftritt und keine Freigabe für Winterreifen gibt, sowie bei allen anderen Felgen die keine Freigabe für Winterreifen haben, ein Gutachter beurteilen, wie in deinem Fall, das ist hier der Hintergrund.
Die Reifengröße der Sommerreifen auf Zubehörfelgen mit Winterreifen zu fahren, ist hier wieder eine andere Sache, die meist 0 problematisch ist, da es hier ja im Gutachten für die Zubehörfelgen hinterlegt ist, dass diese im Winter mit folgenden Reifengrößen gefahren werden dürfen.
Alles in allem liegt es hier an der Zulassung und der Bürokratie.