Ist genauso wie Mexx sagt,
Das Datum der Leistungserbringung gilt hier.
Die Sonderzahlung war zum Datum XX fällig mit dem damals geltenden Mwst. Satz von 19%, also Datum der Leistung das "Rechnungsdatum".
Rückwirkend etwas auf die 16 % zu kürzen ist nicht möglich da die Zahlung wie oben beschrieben zum Datum XX und der damals geltenden MSWT. fällig.
Haben gerade viele ähnliche Fälle in der Firma und da ist es so was fällig war mit 19% auch wenn es Teilzahlungen waren können die nicht Rückwirkend mit 16% geltend gemacht werden.
In diesem Fall dann leider "blöd gelaufen".