Beiträge von CJ#22

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Das hängt von vielen Faktoren ab die keiner vorhersehen kann.
    Sei es drum.


    Wenn du keinen konstruktiven Beitrag zum Thema beitragen kannst, würde ich dich bitten nur als Leser teilzunehmen. Für uns gehört das Thema Sound dazu, für dich nicht. Also bitte keine Provokationen anzetteln. Danke!

    Da hast du Recht vor Gericht ist sowieso alles immer etwas anders.


    Der Punkt ist ja logisch, in dem Fall würde man das gehe ich mal stark von aus als "Bauliche- Änderung" werten.


    Das das natürlich moralisch und auch generell scheiße ist von BMW sowas einfach zu machen und damit vielen Leuten die das Auto u.a. wegen dem Klang gekauft haben vors Bein zu treten steht ja außer Frage.


    Die Frage die geklärt werden muss ist, ob BMW sich diese auch nach Kauf vorbehält und dies in Ihren Geschäfts bzw. Verkaufsbedingungen hinterlegt ist, wovon ich stark ausgehe.


    Denn ein Großkonzern wird sich im Vorfeld absichern und sowas mit einbeziehen wie "
    BMW behält sich das Recht vor jederzeit bauliche oder Softwaretechnische Änderungen falls nötig vorzunehmen. Der Kunde akzeptiert dies mit Unterzeichnung des Kauf/Leasingvertrages" .


    So etwas gibt es ganz sicher.. allerdings müsste dies ein Fach- Anwalt prüfen da ich wenig Motivation habe mich mit den AGB´s von BMW auseinanderzusetzen.


    Nur so könnte man Gewissheit für alle schaffen und die Sache klar stellen.

    Gude erstmal,


    also als erstes das ist durchaus üblich das Leasingfahrzeuge teils schon vor Rückgabe zur neuen Leasing angeboten werden, oft ist dies bei Fahrzeugen welche von Mitarbeitern des Händlers etc. gefahren werden so.


    Es kann allerdings auch sein das das Fahrzeug schon abgegeben wurde und es sich noch bei einem anderen Händler, am Transitlager des Händlers oder aber in der Aufbereitung befindet. Die Antwort im Vorlauf ist ziemlich schwammig..


    Da müsstet du mal konkret fragen, was damit ist.


    Ich würde an sich das Auto auch immer anschauen bevor du den Vertrag unterzeichnest, wenn es als junger gebrauchter zählt hast du zwar Garantie etc und das Auto sollte gut sein, aaaber im Rahmen von Leasing sind ja kleine Kratzer und Gebrauchsspuren zulässig.


    Daher definitiv das Auto ansehen.


    Sag dem Verkäufer einfach das du dir das Auto ansehen möchtest und wenn der Zustand wie beschrieben ist nimmst du es, das sollte dann normal möglich sein.


    MfG

    Gut zu wissen, dann werde ich wenn ich das nächste mal da bin nachfragen.


    Aber ja das kann sein da das bei mir ein recht aufwendiger Motorumbau war mit erheblicher Mehrleistung, vlt wird da auch im Brief was an der Leistung ungetragen oder so..


    In Deutschland hab ich eh das Gefühl das keiner weiß was der andere macht wenn es um offizielle Stellen geht ^^

    Oh echt..


    Ist das erst seit kurzem so ?


    Weil vielleicht ist mein Dorf TÜV auch doof, aber ich musste für Leistungseintragung sowie Felgen meinen Brief mitbringen so vor ca. 1,5 Jahren..

    Hat der 320d nicht das ZF 8HP45 und der 330d das ZF 8HP70?Die letzten beiden Ziffern stehen für das maximale Drehmoment. Sprich 45 = 450NM, 70 = 700NM.


    https://de.qwe.wiki/wiki/ZF_8H…n#List_of_ZF_8HP_variants

    Bin ich bei dir, da es beim 3er Fxx so war.
    Wüsste ich nicht warum BMW es bei der Gxx Baureihe ändern sollte, geschweige denn, dass die Getriebe ja auch unterschiedlich viel Kosten.


    Wir alle kennen ja BMW, die werden nicht aus jux einfach ein nicht benötigtes teureres Getriebe einbauen...

    Sagt mal wenn man Schnitzer Leistungsteigerung ins Leasing bekommt, bekommt man
    dann auch Schnitzer Federn rein?


    Gestern abgeholt, siehe Wartesaal und der ist doch höher als mein F31.

    Puh das ist eine Gute Frage..


    Also ich weiß das man gewisse Extra (siehe M- Performance Teile) bei der Bestellung mitzubuchen kann.


    Allerdings kann ich dir nicht sagen, wie das ist im Nachhinein und mit den Kosten, müsstest du deinen Händler fragen oder direkt die BMW- Bank falls Sie dein Leasing- Partner ist.


    Die müssten dir das Beantworten können, ist ja sowieso ratsam vor umbauten beim Leasing- Anbieter nachzufragen was geht und was nicht geht.


    Je nachdem ist nur die Schwierigkeit falls das eingetragen werden muss, das du den Brief nicht bekommen wirst von der Bank..

    Schließe mich an, wirklich eine sehr hübsche Farbe, wie ich finde die perfekte Mischung aus Sportlich, Elegant und auch Exklusiv :D


    (PS: ist das nicht der Parkplatz Oberursel raus den Feldberg hoch ? ;D)

    @BlueRidgeMountain
    Kann es sein, dass Du Dich ins falsche Forum verirrt hast und eigentlich mit Anton Hofreiter über die Rettung der Stubenfliege diskutieren wolltest?
    Hier geht's ins richtige Forum ;)

    Lange nicht mehr so gelacht ^^


    Hachja die Grüne Vernunft, schöne Sache..


    Aber ja schließe mich an, das eine lautere AGA nicht allen Menschen gefällt wird uns allen klar sein..


    Trotzdem geht es hier nicht darum ob und was die Politik oder Anwohner denken, sondern darum was BMW mit dem M340i soundtechnisch gemacht hat und wie das empfunden wird, sowie welche Alternativen es gibt den Klang zu verbessern.


    Wenn wir so handeln würden wie die Politik das gerne hätte, würden wir alle Tesla, Bahn oder Fahrrad fahren ^^

    6 Tage noch.


    Und etwas Enttäuschung, dass ich jetzt nicht mehr von der CarKey-Geschichte profitiere, schwingt auch mit.

    Aber trotzdem ist doch schön weil du hast bald dein neues Auto :D


    Von daher keine Trübsal blasen :D



    Mir wäre es sogar lieber hätte meiner das nicht weil das Handy als Schlüssel... naja ein Handy klonen bzw hacken ist jetzt nicht so die Kunst.. Da fühle ich mich mit meinem Schlüssel doch sicherer (meine Meinung) ^^

    Ist genauso wie Mexx sagt,


    Das Datum der Leistungserbringung gilt hier.


    Die Sonderzahlung war zum Datum XX fällig mit dem damals geltenden Mwst. Satz von 19%, also Datum der Leistung das "Rechnungsdatum".


    Rückwirkend etwas auf die 16 % zu kürzen ist nicht möglich da die Zahlung wie oben beschrieben zum Datum XX und der damals geltenden MSWT. fällig.


    Haben gerade viele ähnliche Fälle in der Firma und da ist es so was fällig war mit 19% auch wenn es Teilzahlungen waren können die nicht Rückwirkend mit 16% geltend gemacht werden.


    In diesem Fall dann leider "blöd gelaufen".