Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Das hängt von vielen Faktoren ab die keiner vorhersehen kann.
Sei es drum.
Wenn du keinen konstruktiven Beitrag zum Thema beitragen kannst, würde ich dich bitten nur als Leser teilzunehmen. Für uns gehört das Thema Sound dazu, für dich nicht. Also bitte keine Provokationen anzetteln. Danke!
Da hast du Recht vor Gericht ist sowieso alles immer etwas anders.
Der Punkt ist ja logisch, in dem Fall würde man das gehe ich mal stark von aus als "Bauliche- Änderung" werten.
Das das natürlich moralisch und auch generell scheiße ist von BMW sowas einfach zu machen und damit vielen Leuten die das Auto u.a. wegen dem Klang gekauft haben vors Bein zu treten steht ja außer Frage.
Die Frage die geklärt werden muss ist, ob BMW sich diese auch nach Kauf vorbehält und dies in Ihren Geschäfts bzw. Verkaufsbedingungen hinterlegt ist, wovon ich stark ausgehe.
Denn ein Großkonzern wird sich im Vorfeld absichern und sowas mit einbeziehen wie "
BMW behält sich das Recht vor jederzeit bauliche oder Softwaretechnische Änderungen falls nötig vorzunehmen. Der Kunde akzeptiert dies mit Unterzeichnung des Kauf/Leasingvertrages" .
So etwas gibt es ganz sicher.. allerdings müsste dies ein Fach- Anwalt prüfen da ich wenig Motivation habe mich mit den AGB´s von BMW auseinanderzusetzen.
Nur so könnte man Gewissheit für alle schaffen und die Sache klar stellen.