So, ich werde mich nicht zu allem äußern, da ich im B2B Recht daheim bin und nicht im Privatrecht.
Aber die Fakten sind ja das du die AGB bei BMW mitunterschreibst weil diese dem Vertrag zu Grund gelegt werden und der Vertrag auf diesen basiert.
Das eine unangemessene Benachteiligung vorliegt kann ich nicht beurteilen, wenn er das Paket und die Standheizung bezahlt hat bzw. bezahlt und diese nicht vorhanden ist, hast du Recht natürlich. Wenn er diese aber nicht bezahlt, hat er somit auch keinen schwerwiegenden Nachteil.
Deine Bemerkung BMW kann sich nichts vorbehalten ist schlicht falsch. Wenn du dir die AGB´s welche unterzeichnet werden anschaust, wirst du eben jene Klausel finden in welcher dies geregelt ist.
Diese besagt aber auch in Gewisser Auslegung das es keine unzumutbaren Änderungen in Konstruktion, Formänderung etc. sein dürfen. Heißt wie du gesagt hast man bekommt keinen 730d statt einem 760Li.
Aber eine Austattung, die es nie gab welche durch einen Internen Fehler bestellbar war und an der Kommunikation gescheitert ist fällt definitiv nicht hierunter.
Falls sie berechnet wird oder wurde (o.G.) ist dies etwas anderes.
Für mich ist dieser Fall recht klar, du kannst aber gerne einmal deinen Juristen in der Familie nach seiner objektiven Einschätzung fragen und Ihm dazu die AGB´s vorlegen.