Beiträge von CJ#22

    @touring


    So, ich werde mich nicht zu allem äußern, da ich im B2B Recht daheim bin und nicht im Privatrecht.


    Aber die Fakten sind ja das du die AGB bei BMW mitunterschreibst weil diese dem Vertrag zu Grund gelegt werden und der Vertrag auf diesen basiert.


    Das eine unangemessene Benachteiligung vorliegt kann ich nicht beurteilen, wenn er das Paket und die Standheizung bezahlt hat bzw. bezahlt und diese nicht vorhanden ist, hast du Recht natürlich. Wenn er diese aber nicht bezahlt, hat er somit auch keinen schwerwiegenden Nachteil.


    Deine Bemerkung BMW kann sich nichts vorbehalten ist schlicht falsch. Wenn du dir die AGB´s welche unterzeichnet werden anschaust, wirst du eben jene Klausel finden in welcher dies geregelt ist.


    Diese besagt aber auch in Gewisser Auslegung das es keine unzumutbaren Änderungen in Konstruktion, Formänderung etc. sein dürfen. Heißt wie du gesagt hast man bekommt keinen 730d statt einem 760Li.
    Aber eine Austattung, die es nie gab welche durch einen Internen Fehler bestellbar war und an der Kommunikation gescheitert ist fällt definitiv nicht hierunter.


    Falls sie berechnet wird oder wurde (o.G.) ist dies etwas anderes.


    Für mich ist dieser Fall recht klar, du kannst aber gerne einmal deinen Juristen in der Familie nach seiner objektiven Einschätzung fragen und Ihm dazu die AGB´s vorlegen.

    Also mal eins vorne weg, hast du dich schonmal Juristisch mit ähnlichen Fällen befasst oder die Präzedens Fälle angeschaut ?


    Weil ich habe und musste dies und ich kann sagen das man so in 90 % der Fälle drauf sitzen bleibt weil der AGB Katalog meist so umfangreich ist, das die 3 Anwälte der Gegenseite so drehen das es passt für sie.


    Ich habe das Gefühl du siehst das alles etwas zu leicht weil es ist nicht Vertrag = Vertrag und AB = AB.


    Wenn du einen Vertrag unterzeichnest gilt nicht immer genau das das drinne steht sondern auch die Sonderbedingungnen der AGB´s. Das kann soweit gehen das die AGB´s sogar die Vertraglich geregelte Sache außer Kraft setzen.


    Hier einfach darauf zu beharren das im Vertrag "DAS" steht und man "DAS" nicht genauso wie unter Vorbehalt bestätigt bekommt und somit einfach nicht das Problem von einem selbst und alles klar ist.. Naja das ist juristisch mehr als falsch und Engstirnig.


    Hier muss erstmal der Vertrag mit AGB´s sowie deren Gültigkeit und Auslegung Juristisch geprüft werden. Nachdem dies erfolgt kann man anfangen zu überlegen was tut man und wie sind die Chancen.

    Zum Teil stimmt das auf jedenfall..


    Aber es gibt einige Sachen welche du geschrieben hast die es schon länger und bei Mercedes z.B. auch gibt..


    S-Line von Audi und M- Paket von BMW gibt es schon eine halb ewigkeit..


    Die Single Grill Vorstellung ist auch schon fast 20 Jahre her..


    Es wird doch schon seit Jahren alles kopiert, BMW baut X6, Mercedes baut daraufhin GLE Coupe, Mercedes und Audi haben S und Plus Modelle, BMW zieht natürlich mit mit den Comp. Modellen welche es aber auch schon länger gibt nach.


    Nicht so eng sehen das alles.. ist ein hin und her zwischen den 3 Großen Premiummarken in Deutschland und das ist schon recht lang so


    Schlecht ist es auch nicht unbedingt weil die Autos sind schnell sie funktionieren und sind technisch auch gut :D

    Das bringt auch keinen Displaykey.


    Außerdem würde ich keine 2k zahlen.


    Es gibt einen Kaufvertrag, in dem drinsteht, dass das Paket dabei ist.
    Wenn es nicht geliefert wird, ist es das Problem von BMW.

    Wie gesagt.. BMW behält sich Änderungen immer vor.


    Normal wird einen der Händler dann informieren.


    Beispiel bei mir:
    Leasingvertrag unterschrieben mit Entertaiment Paket in welchem das Harman Kardon System inkl. war.


    Nach ca. 3 Wochen erhielt ich die Info das das durch die kleine Modellpflege jetzt Aufpreis außerhalb des Pakets kosten würde und ob ich das wöllte, wurde dann von mir abgenickt.


    Normal hätte eine Information von dem Händler kommen müsse: Das war ein Konfigurationsfehler, gibt es so nicht mehr, was wird denn anstelle gewünscht..


    Das Problem von BMW wird das in diesem Fall nicht sein wie ich o. bereits erläutert habe wird es am Händler, der NL liegen..


    Selbiger Fall bei den Farben welche weggefallen sind..


    BMW wird dort nichts nachrüsten, da der 318 mit dieser Austattung nicht erhältlich und somit wahrscheinlich auch nicht EC Zugelassen sein..


    Es wäre natürlich was anderes wenn es die Austattung gäbe und Sie einfach "vergessen" wurde.

    Aber zum M3 T, wollen wir mal hoffen das BMW hier ordentlich vorlegt, weil es wird nicht mehr so lange dauern und es kommt ein neuer RS4..


    Das der M3T dann möglichst fixer sein sollte brauch ich ja nicht zu erwähnen ;)

    um dein Haus abzuzahlen, deiner Familie einen Urlaub zu finanzieren, deinen Kindern das Studium zu finanzieren, deiner Faru ein Cabrio zu kaufen, Steuern zu zahlen und Faulenzer mitzufinanzieren. Wenn du dann noch Glück hast und einen vernünftigen Job findest kannst du dir ein BMW kaufen. Ein Studium ist noch kein Garant dafür einen sich ein M leisten zu können - leider, sonst hätte ich schon zwei.

    Ja also wenn jemand sich direkt kurze Zeit nach dem Studium mit seinem Verdienst ein Auto für über 100k EUR Liste kaufen kann mal eben, dann will ich das bitte auch studieren ;)

    Ich gehe davon aus das es für Pflegemaßnahmen/Austattungsänderungen gedacht ist. Damit deckt es auch diesen Fall ab, weil was ist passiert, richtig eine Austattung ist während der Lieferzeit weggefallen.


    Wenn die BMW- AG das an den Händler kommuniziert hat, dieser es nicht weitergibt, die o.G. keine Rückmeldung (Kunde besteht auf dies das) erhalten, gehen die AG und die Bank natürlich davon aus, dass es für den Kunden i.O. ist.


    Bin mir relativ sicher das es hier wirklich am Händler hapert und nicht an BMW, da sobald sich was an Austattung ändert, die Händler und NL das als erstes wissen.


    Zum Thema interpretieren ist so eine Sache, ich hatte mehrere Jahre lang Jura und das wird i.d.R. alles so gelegt das es passt. Das ist auch der Grund warum AGB´s teilweise sehr offen formuliert werden, damit man sich das so drehen kann wie man es braucht. (gibt dazu genug Präzedens Fälle)


    Nachdem ich mir mal alles durchgelesen habe, würde ich doch zu einem Anwalt raten, da hier erstmal die Schuldfrage (Händler ? BMW AG ?) geklärt werden muss.

    Was du zu allererst machen solltest, wofür du auch keinen Anwalt brauchst ist die Leasing- ABG´s welche deinem Vertrag beiliegen zu prüfen.


    Weil früher gab es immer folgende Klausel darin, welche es jetzt auch noch geben wird:
    "Konstruktions- oder Formänderungen des Leasinggegenstandes (nachstehend Fahrzeug genannt),Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleibenwährend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unterBerücksichtigung der Interessen des Leasinggebers für denLeasingnehmer zumutbar sind. "


    Damit sichert sich BMW gegen genau sowas zumindest ein klein wenig ab, da ja die BMW- Bank selbst entscheiden kann was zumutbar ist oder nicht.


    Weil bei sowas wird das auch rechtlich schwierig weil sich die BMW- Bank immer auf Ihre AGB´s berufen wird, welchen du mit deiner Unterschrift zugestimmt hast.