Beiträge von CJ#22

    Habe seitdem die EW drauf sind das gleiche Problem, habe hier schon an Resonanzverstärkung durch die EW gedacht.

    Werde es auch durch BMW bewerten lassen…

    Am besten ohne montierte EW, gibt einige Berichte das BMW sich weigert und einfach sagt liegt an den Felgen weil die sind ja nicht von BMW..

    Sowas ist generell nicht zulässig und eine Eintragung ist nicht möglich. Es gibt so Teile von BMW für den G20/21 die dürfen aber nur im Stand leuchten, während der Fahrt nicht zulässig. Hersteller die sowas ab Werk machen wie z.B. der neue 5er lassen das direkt entsprechend homologieren.


    Gehört zur Lichttechnischen Ausstattung des Fahrzeugs, die Abnahme für sowas ist extrem komplex und kosten dafür liegen im 6 stelligen Bereich. Es handelt sich dabei auch um keine Eintragung sondern eine komplette Typengenehmigung. Da man sowas als Privatperson nicht machen kann, ists hinfällig, es sei denn du gründest eine Firma, investierst dann den genannten 6 stelligen Betrag, was aber halt keiner machen wird.

    Ja genauso sieht es aus.. jetzt geht das natürlich nicht mehr weil BMW über den Vorgang Bescheid weiß bzw. die Versicherung und sowas auch im System hinterlegt wird.


    Plus das die natürlich auch sagen könnten wenn später nochmal was ist, die Brücke war aber bei einer freien Werkstatt, die sind Schuld..


    Das ist ja das Ding, sowas fällt dir ja nicht auf, weil du ja nicht dein Fahrzeug selbst ausliest (davon geht BMW aus) somit fällt das erst auf wenn die MKL kommt oder wenn die BMW Werkstatt irgendwas anderes macht und den Speicher ausliest.


    Hier geht alles streng nach Vorschrift und vorsorglich irgendwas tauschen ohne Rückruf bevor ein Fehler entsteht, macht man auch nicht.

    Also wie bereits geschrieben, hast du leider einen recht groben ich nenne es mal Verfahrensfehler gemacht..


    Diese Versicherung z.B. die Real Garant arbeiten ja mit BMW zusammen. es handelt es sich um ein Versicherungspaket was halt in Zusammenarbeit mit BMW angeboten wird zu Ihren Bedingungen, entsprechend musst du auch in einem BMW Vertragswerkstatt.


    Damit aber nicht genug, die Werkstatt muss eine Diagnose stellen, mit dieser und einem KVA dann bei der Versicherung die Freigabe anfragen, die prüfen dann und je nach Prüfung kommt die Freigabe oder nicht und erst dann darf überhaupt etwas gemacht werden.


    Wenn du einfach wohin fährst, das reparieren lässt und danach die Kosten willst, kannst du das vergessen. Wie Christoph auch geschrieben hat, steht das ja auch alles genau in den Versicherungsbedingungen.


    Der Klappenfehler lässt sich ja genau datieren, wenn der nun zum Zeitpunkt als der BMW Händler dir das Fahrzeug verkauft hat, nicht vorhanden war, kann er davon auch nichts wissen. Du hättest davon dann erfahren wenn es schlimmer geworden wäre und die MKL angeht und dann musst du entsprechend zu BMW oder es wäre aufgefallen wenn du wegen was anderem da bist und die auslesen. Sprich du wirst hier sehr vermutlich keinen Anspruch auf Kosten haben, weil du das halt alles eigenmächtig durchgeführt hat bei einer Werkstatt die mit BMW nichts zu tun hat..