Beiträge von pms93

    Heute morgen wurde näheres zur Förderung der privaten Ladesäulen bekannt gegeben.


    Demnach soll es wohl ab dem 24.11.2020 für privat genutzte Stellplätze von Wohngebäuden pro Ladepunkt -unter bestimmten Voraussetzungen- einen Zuschuss von 900 € geben.


    Näheres findet man hier:


    https://www.kfw.de/inlandsfoer…968662318265_470971354953



    Stellt sich aber natürlich durchaus die Frage, wie die kfw überprüfen will, ob der Strom aus einem 100 % Ökostrom Tarif kommt.


    Komisch ist auch die Begrenzung der Förderung auf 11 kw ?(

    Mein Verkäufer ist leider auch noch ratlos. Er weiß, dass ich eine neue AB bekomme mit Preisanpassung (was das beim leasing ausmacht, weiß ich nicht, ich sollte dann auch die höhere Förderung bekommen). Ich gehe mal davon aus, dass auf der neuen AB ein anderer Liefertermin steht, aber ich lasse das jetzt mal auf mich zukommen. Mein Geduldsfaden ist momentan ziemlich angespannt und kurz vor dem reisen. Wie eine Firma wie BMW so ein Chaos haben kann ist mir unbegreiflich. Momentan gehe ich mal davon aus, dass es sich noch massiv in die Länge ziehen wird.

    Bei mir wurde das Fahrzeug (15.000km/48 Monate) durch die aktuelle Preisänderung knapp 30 € netto/Monat teurer. Die Leasingsonderzahlung wurde (trotz höherer Umweltprämie) nicht angepasst, da das den Verkäufer bestimmt überfordert hätte und zu weiteren Verzögerungen geführt hätte 8o Vielleicht hilft dir das ja als Hausnummer weiter.

    Geldwerter Vorteil:
    So wie ich es verstanden habe, ändert der Umweltbonus nichts am maßgeblichen BLP, da etwaige Nachlässe/Abzüge dafür unerheblich sind.


    Einzig die reduzierte MwSt wirkt sich auf den geldwerten Vorteil aus, da der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich ist.
    Sofern der Wagen also zwischen Juli und dem 31.12.2020 zugelassen wird, ist dann dauerhaft der BLP mit 16 statt 19 % für den geldwerten Vorteil maßgeblich.



    Auswirkung Umweltbonus auf Leasingrate:
    Auf die Leasingrate hat der (erhöhte) Umweltbonus nur dann eine Auswirkung, wenn die Leasingsonderzahlung entsprechend dem staatlichen Zuschuss angepasst wird (von bisher 1.975 auf 3.850 € (jeweils inkl. AVAS-Zuschuss)). Denn nur dann wird die Bemessungsgrundlage für die Leasingrate reduziert. Dementsprechend müsste das aber auch so vereinbart werden, da der staatliche Umweltbonus grds. vom Leasingnehmer zu beantragen ist (oder ggf. im Rahmen einer Abtretungslösung an den Leasinggeber abgetreten wird). Ein Automatismus besteht hier nicht.



    Auswirkung geringere MwSt auf Leasingrate:
    Die reduzierte MwSt dürfte auf die Netto-Leasingraten keine Auswirkung haben, da die MwSt seitens des Leasinggebers ja auch nur ein Durchlaufposten ist. Die Bruttoleasingsrate würde sich aber von Juli bis Dezember reduzieren.




    So habe ich es jetzt verstanden, kann mich aber auch irren :thumbsup:

    Verstehe ich es richtig, dass sich bei Erstzulassung zwischen Juli und Dezember 2020 dann die 0,5% geldwerter Vorteil dauerhaft auf den bei Zulassung vorliegenden Bruttolistenpreis beziehen? Also dann quasi über die ganze Nutzungsdauer dann die 16% MwSt und nicht die regulären 19 % MwSt für die Bemessung des BLP relevant sind? :thumbup:

    Hallo zusammen,


    ich habe meinen 330e kurz vor der Preislistenänderung bestellt. Denkt ihr es würden sich nun Änderung an meiner Serienausstattung ergeben oder sogar eine Änderung am Endpreis oder wird so etwas meist automatisch umgesetzt ?


    Vielen Dank im Voraus,
    Marcel

    Was für eine Preislistenänderung meinst du denn? Hat sich da wirklich was getan?