Beiträge von gul4sch

    Hm is schon was anderes ^^ lustigerweise hat der Skoda Octavia 2.0 tsi, den ich grad als Übergangs-Firmenwagen habe, 69 dB als Fahrgeräusch drinstehen. Hab aber keine Ahnung wann/wie das homologiert wurde. Fakt ist jedenfalls, der m340i is net an der Grenze.

    Die Geräuschgrenzwerte sind kategorisiert, demnach muss der 550i nicht zwangsläufig anders eingeordnet sein. Zumal er mehr wiegt, und das Verhältnis aus Gewicht und Leistung zählt.
    Ist aber auch hinfällig, da der m340i, wie bereits gesagt, mit seinen 68 dB Fahrgeräusch sowieso nicht an der gesetzlichen Grenze liegt.
    Was steht denn beim 550i als Fahrgeräusch drin?


    VG

    Theoretisch kann der Turbolader überdrehen, wenn man es komplett übertreibt. Allerdings betrifft das eher Downpipes usw. Außerdem könnte der Ladungswechsel im unteren Drehzahlbereich theoretisch schlechter werden. Bei ner Auspuffklappe sehe ich allerdings kein Problem. Umgekehrt wäre es wesentlich fataler, also wenn der Gegendruck zu hoch ist.
    Allerdings weiß ich, wie gesagt, nicht, ob das Steuergerät den "Defekt" des Stellers irgendwie erkennt und demnach Leistung wegnimmt, weil es vom worst case, also geschlossener Klappe, ausgeht.


    VG

    genau. so hat es zumindest bei mir funktioniert. du kannst ja auch mal beim Kaltstart auf Sport+ drücken und gucken, ob sich da was aufmacht. Ich konnte es erst beim zweiten Start machen.

    Ich muss zugeben, dass ich anfangs skeptisch war. "Was kann den schon so eine Klappe". Aber jetzt bin ich voll und ganz überzeugt. Danke für den Tipp. :thumbsup::thumbsup: Jetzt fühl ich mich beim Kaltstart aber fast schon als Lärmbelästigung, vor allem wenn du ihn in der Garage startest ^^

    Beim Kaltstart bleibt die Klappe immer zu, das ist normal. Diesen lauten Start, bei dem er auch kurz blubbert, gibts nur bei offener Klappe wenn er warm ist.


    P.s: Könnt ihr mir, wie oben beschrieben, mal eure Fahrgeräusche aus dem Fahrzeugschein nennen? Das Standgeräusch ist wie gesagt nicht aussagekräftig, da es dafür keinen gesetzlichen Grenzwert gibt und es nur als Orientierung für eine etwaige Nachmessung, z.B. durch die Polzei, dient.

    Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich spreche allerdings vom Fahrgeräusch, nicht vom Standgeräusch. Letzteres hat nämlich KEINEN gesetzlichen Grenzwert (deshalb hatte der Hyundai i30 N da auch bis zu 109 DB drinstehen).


    Hintergrund meiner Frage:


    Die tolle EU sieht vor, die Autos im 4 Jahresrhythmus leiser zu machen (2016/2020/2024). Mich interessiert also, ob der 2020er m340i jetzt bereits auf die neuen Grenzwerte homologiert wurde, also ob er weniger Fahrgeräusch als das 2019er Modell drinstehen hat. Ist das nicht der Fall, gibt es in meinen Augen keine Berechtigung das eine leiser als das andere zu machen.


    P.s: schreibt bitte Produktions- bzw. Zulassungsdatum dazu :) Danke!


    VG