Alles anzeigenBMW wird sich vor unberechtigten Garantie-/Schadensersatz- und Regressforderungen schützen, da ist nichts Verwerfliches dran.
Dass das im Zuge einer Vorsorge durch restriktive Software einfacher ist als bei jedem Schadensfall Detektiv zu spielen ist auch klar, zumal bei einer abgefackelten Karre auch ein IT Spezi keine Software mehr finden wird.
BMW ist auch nicht Vertragspartner des Tunings, warum sollten diese also darüber vorab informieren? Dafür ist der Tuner zuständig, der muss informieren ob sein Produkt funktionieren wird oder nicht.
Für mich ist die Tuningbeschränkung seitens BMW völlig normales Geschäftsgebahren. BMW dürfte streng genommen nicht mal unter Gewährleistungsausschluss das Tuning erlauben/ermöglichen, da ein solcher Ausschluss gegenüber dem Endkunden unwirksam wäre - wie auch beim Gebrauchtwagenkauf von Händler an privat.
Die Soundreduzierung selbst ist eine andere Geschichte, das hätte man durchaus mit den Kunden kommunizieren sollen aber dagegen sprechen womöglich rechtliche Konsequenzen bei vorherigem Fehlverhalten und nicht zuletzt ein öffentlicher Imageverlust, siehe VW Abgasskandal.
Ich sehe es genauso. Gerade bei der M GmbH wird ein Haufen Geld für Garantiefälle durch Tuningpfusch gezahlt. Das ist mit der Garantieverweigerung leider nicht immer ganz so einfach. Von daher sind solche Maßnahmen verständlich.
An dem Ursprungsthema bzgl. Soundkastration änderts trd nix.