Habe diese Woche beim TÜV nachgefragt. Prinzipiell kann immer ein höherer Geschwindigkeitsindex als vom Hersteller angegeben gewählt werden.
Das Problem bei V-Reifen ist (wie schon in früheren Beiträgen erwähnt), dass bei Geschwindigkeiten über 210km/h die Tragfähigkeit des Reifens reduziert wird (um 3% pro 10km/h höherer Geschwindigkeit, d.h. um 3% bei 220km/h, um 6% bei 230km/h und um 9% bei 240km/h). V-Reifen der Dimension 225 45 R18 haben typischerweise einen Tragfähigkeitsindex von 95, was einer nominalen Tragfähigkeit von 690kg pro Reifen entspricht. Bei 240km/h ist sie auf 627,9kg (91% von 690kg) pro Reifen bzw. 627,9kg*2=1257,8kg pro Ache reduziert. Dies ist weniger als die beim G21 technisch zulässige maximale Masse der Hinterachse (siehe Punkt 16.2 der COC). Aus diesem Grund ist bei maximaler Zuladung nur eine geringere Geschwindigkeit zulässig. BMW geht hier wohl auf Nummer sicher und empfiehlt deshalb nur H-Reifen mit einer max. Geschwindigkeit von 210km/h.
Wählt man Mischbereifung mit 255er V-Reifen auf der Hinterachse bekommt man immer Reifen mit einem höherem Tragfähigkeitsindex (99) und ist deshalb auch immer auf der sicheren Seite.
Beim G21 320d ist die Höchstgeschwindigkeit ca. 230km/h. In diesem Fall ist die reduzierte Tragfähigkeit des V-Reifens (0.94*690kg = 648,6kg) immer noch höher als die technisch zulässige maximale Masse pro Rad der Hinterachse (1280kg/2=640kg bei Hinterradantrieb, bei xDrive fehlen mir die Daten). Aus diesem Grund spricht laut TÜV beim 320d mit Hinterradantrieb aus gesetzlicher Sicht nichts gegen die Verwendung von V-Reifen der Dimension 225 45 R18 V 95, es darf auch keinen Einfluss auf etwaige Gewährleistungsansprüche haben. Bei Kulanz-Anfragen sieht es natürlich anders aus, da es hier im Ermessen von BMW liegt.
Bei anderen Motorisierungen/Ausstattungen kann man entsprechend mit Hilfe der in der CoC angegebenen technisch zulässigen maximalen Masse der Hinterachse die maximal erlaubte Geschwindigkeit bei V-Reifen berechnen.