Das Rechnungsdatum bzw. der Zeitpunkt der Lieferung Ihres Neuwagens ist entscheidend. Das bedeutet, wenn Ihnen Ihr Neuwagen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 geliefert wird, profitieren Sie von der gesenkten Mehrwertsteuer. Meist sind Leistungsdatum, also der Zeitpunkt, ab dem Ihnen das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird und Rechnungsdatum identisch. Es ist also durchaus sinnvoll, bereits jetzt Ihren Neuwagen zu bestellen, um eine Lieferung im genannten Zeitraum realisieren zu können.
Wenn Sie also schon vor einigen Wochen eine Bestellung aufgegeben haben profitieren Sie ebenfalls vom reduzierten Mehrwertsteuersatz, vorausgesetzt Ihre Lieferung erfolgt im genannten Zeitraum. Eine Stornierung bereits bestellter Fahrzeug ist somit unnötig.
Schon laufende Leasingverträge werden bis zum 30. Juni 2020 mit den aktuell geltenden 19 Prozent abgerechnet. Ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 werden die Leistungen dann mit dem gesenkten Satz von 16 Prozent abgerechnet. Wenn Sie nach dem 1. Juli einen Leasingvertrag neu abschließen, gilt erstmal der gesenkte Steuersatz, Anfang 2021 wird dann aber wieder mit 19 Prozent abgerechnet.