Auf der Upload-Seite der Bafa steht folgendes:
Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25.06.2020
Der beantragte Erwerb (Kauf oder Leasing) für die elektrisch
betriebenen Fahrzeuge nach Nummer 3 der Förderrichtlinie sowie die
Zulassungen müssen vor Antragstellung erfolgt sein. Wenn Sie bereits
jetzt absehen können, dass Sie diese Anforderungen nicht erfüllen
können, stellen Sie Ihren Antrag bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss man jetzt nicht mehr hochladen, da die Bafa das mit dem Kraftfahrtbundesamt abgleicht, was jedoch bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen nicht möglich sein dürfte.
Die Eingangsbestätigung kommt automatisiert. Eine Nachfrage nach fehlenden Unterlagen kann 2-3 Monate dauern (wie z.B. bei mir).