Wer sagt eigentlich, dass die Gewährleistung flöten geht, wenn man z.B. nen Ölwechsel nicht in ner BMW-Werkstatt machen lässt?
Auf der BMW-Seite steht
"Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug sachgemäß betrieben wurde und, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen/empfohlenen Wartungs-, Inspektions- oder Servicearbeiten lückenlos und rechtzeitig (nach den im Fahrzeug angezeigten Wartungsintervallen) durchgeführt worden sind."
https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html
Ich geh, außer für den TÜV, eh immer zu meiner Niederlassung - die sind nicht billig aber immer sehr kulant (bei meinem 428i haben sie mir z.B. die kompletten 1.600 € Service erlassen weil ich vorher ausdrücklich gesagt hatte sie sollen nicht die Bremsbeläge wechseln weil ich den eh zeitnah in Zahlung gebe) und beim neuen hab ich die 5 Jahre Service + Gewährleistung genommen. Von daher kein Thema für, aber so einfach könnten Sie meiner Meinung nach die Gewährleistung nicht ablegen, nur weil ich nen Ölwechsel woanders hab machen lassen...