Alles anzeigenHabe folgendes bei BMW gefunden:
Es wurde nachträglich ein Einbau am Fahrzeug vorgenommen,was passiert damit?Falls Sie den Originalzustand des Fahrzeuges mit Zustimmung desBMW Vertragspartners und der BMW Bank verändern (z.B. nachträglicher Einbau einer Anhängerkupplung), wird dies bei derFahrzeugbewertung im Rücknahmeprotokoll nicht berücksichtigt.
Falls Sie den Originalzustand des Fahrzeugs ohne Zustimmung desBMW Vertragspartners und der BMW Bank verändern, muss dieserzum Leasingende wieder hergestellt werden. Der Rückbau zumOriginalzustand kann als Minderwert im Rücknahmeprotokoll angesetztwerden.
Steht hier:
https://www.bmw.de/content/dam…HYofJOv4lNEwG_S2ihlygo_iU
den link mag ich nicht klicken ;))) daher die frage um welchen vertrag es sich handelt. Bei leasing ist für mich ganz klar das ich fragen muss oder werde. Ich kann ja nicht das Eigentum einfach verändern.