Das ist rechtlich verboten da es keine aktive Warnung geben darf ... somit ist Blinken ok, aber Ton/Sound ist gesetzlich verboten ... deswegen wird bis zu einer Änderung dieser rechtlichen Grundlage kein Hersteller einen Ton einbauen dazu
Ernsthaft? Welchen Begründung - außer die der erschwerten Aufbesserung leerer Staatskassen - kann man denn dafür anführen?
Vmax Warnung (z.b. für Winterreifen) lässt aber schon einen Ton erklingen oder?