Deswegen immer mit Cryptos bezahlen und an die Eltern liefern lassen

Der allgemeine BMW G20 Forum - Fragen und Talk Thread.
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könnte derjenige, der die Zollanmeldung bearbeitet schon stutzig werden.
Stell doch mal deinen Schichtplan hier der Öffentlichkeit zur Verfügung damit wir wissen wann du frei hast
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Schließlich muss das neue KW Fahrwerk auch bezahlt werden….
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Ich sitze in der Leidstelle. 😉
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Sofern es jemandem auffällt, erhälst du die Scheinwerfer nicht und die Überlassung wird ausgesetzt. Dann kommt es nach einer Frist zur Vernichtung und alle anfallenden Kosten trägt der Rechteinhaber, also BMW.
BMW wird dann aber vermutlich nicht sagen "Vielen Dank, haste fein gemacht" und ein zivilrechtliches Verfahren anstreben. Du haftest dann zusammen mit dem Versender gesamtschuldnerisch. Und rate mal, in wessen Tasche man viel leichter greifen kann.
Lasst doch einfach unsere Packal zu... 🤣
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Hat schon Mal jemand was von den "nachgemachten" Laser-Scheinwerfern für die G-Reihe gehört/gelesen/gesehen?
Hier mal ein Beispiel von Bavmods, aber die Teile gibt es auch bei eBay und Aliexpress.
Scheinbar sollen die Teile Plug & Play bei den LED-Scheinwerfern mit erweiterten Umfängen sein.
Die Betriebserlaubnis wird aber wohl direkt erlöschen, nachdem man diese eingebaut hat.
Vlt. eine blöde Frage, aber was genau ist das Problem, wenn man sowas einbauen würde.
Die Zoll Thematik greift doch nur, wenn "BMW" auf den Teilen steht oder?
Wenn es Versionen gibt, die unbranded sind, dürfte man die dann verwenden?Weil es gibt doch auch die Aftermarket Rückscheinwerfer, die mWn. eine E Nummer haben und ich dachte immer dass das dann ausreicht. Gilt das bei den Frontscheinwerfern nicht?
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Ich sitze in der Leidstelle. 😉
Der war gut, muss ich mir merken
Lässt sich auch gut auf die Leute bei uns in der Wehr umlegen die den ELW fahren und oft rotieren müssen bei großen Einsätzen (Einsatzleidwagen)
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Wenn es Versionen gibt, die unbranded sind, dürfte man die dann verwenden?
Weil es gibt doch auch die Aftermarket Rückscheinwerfer, die mWn. eine E Nummer haben und ich dachte immer dass das dann ausreicht. Gilt das bei den Frontscheinwerfern nicht?
Die müssen eine entsprechende Typengenehmigung haben, dann dürfen die verbaut werden.
So eine Genehmigung kostet im 6 stelligen Bereich und das kann nur der Hersteller machen, da es kaum einen Markt für sowas gibt, ist es sehr unwahrscheinlich das es Front Scheinwerfer gibt mit einer passenden Genehmigung.
Die Scheinwerfer die hier verlinkt wurden haben natürlich keine Typengenehmigung.
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Die müssen eine entsprechende Typengenehmigung haben, dann dürfen die verbaut werden.
So eine Genehmigung kostet im 6 stelligen Bereich und das kann nur der Hersteller machen, da es kaum einen Markt für sowas gibt, ist es sehr unwahrscheinlich das es Front Scheinwerfer gibt mit einer passenden Genehmigung.
Die Scheinwerfer die hier verlinkt wurden haben natürlich keine Typengenehmigung.
Ah danke. Also gelten für Rückleuchten und Scheinwerfer unterschiedliche Vorgaben? Kann mir kaum vorstellen, dass bei den "Chinarückleuchten" dann einer eine Typengenehmigung erstellt hat.
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Ah danke. Also gelten für Rückleuchten und Scheinwerfer unterschiedliche Vorgaben? Kann mir kaum vorstellen, dass bei den "Chinarückleuchten" dann einer eine Typengenehmigung erstellt hat.
Ja es gibt Unterschiede zwischen den Scheinwerfern für Fern und Abblendlicht und den Heckleuchten.
Die E- Nummer der China Heckleuchten ist aber vermutlich auch nichts wert..