Ja ist mehr oder weniger identisch - Adapter ist mitbei
Spurverbreiterung G21
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Habt ihr Bilder von den verschiedenen Ergebnissen der Verbreiterung. Würde mich schon interessieren wie 12, 15 und 18mm Hinten aussehen?
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Bis zu einem gewissen Maß wird die Optik durch Spurplatten sicher verbessert.
Dabei aber hinten noch mehr verbreitern als vorne wird sicher die Fahrwerksperformance verschlechtern. Aus meiner Sicht die geht der Wagen noch mehr ins untersteuern, das wird auch das Sportdiff nicht mehr retten können. -
Das wäre meine nächste Frage ob es sinnvoll ist die Außenkante der vorgegebenen Spur zu verändern.
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Das wäre meine nächste Frage ob es sinnvoll ist die Außenkante der vorgegebenen Spur zu verändern.
Das ist Sinn und Zweck von Spurverbreiterungen.
Spurverbreiterungen haben manigfaltige auswirkungen auf Optik und Fahrverhalten. Pauschal kann man hier kaum belastbare Vorhersehungen machen.Fakt ist wer die Optik eines "ausgefüllten" Radhaus haben möchte muss entweder Rad/Reifenkombi mit mehr Breite/weniger ET auswählen oder Spurplatten montieren.
Das ist Geschmacksache.Wer eine der Maßnahmen durchführt muss sich bewußt sein dass sich das Fahrverhalten ändert. Erstmal neutral gesprochen.
Nimmt man z.BSP die 19 Zoll Werksbereifung in Verbindung mit Spurverbreiterung sagen wir rundum 12 mm also 24mm/Achse wird sich an der Fahrzeugauslegung wenig ändern.
Am Fahreverhalten aber schon - durch die Spurverbreiterung ist der Hebel des Rades größer und es werden entsprechend höhere Krafte auf Fahrwerk und Chassis übertragen.
Felgen/Reifen mit gleicher Dimension aber kleinerer ET bewirken das gleiche. Durch die verbreiterte Spur wird das Auot weniger wanken und kann somit schneller durch die Kurve.
Durch den größeren Hebel ändern sich auch Sturz, Fahrzeughöhe etc - nicht falsch verstehen ich rede von mm
Bleibt man inannehmbaren Dimensionen ist das sicher alles unkritisch.Wenn man natürlich exotische Varianten fährt kann man gewollt oder ungewollt die Fahrzeugbalance und Verhalten massiv ändern.
Natürlich geht das auch wieder mit Rad/Reifenkombination.
Man kann auch nicht pauschal sagen das ein Farhzeug mit Mischbereifung eher untersteuert. Der M340 ist von vorne herein auf Mischbereifung abgestimmt.
Aber natürlich ist es auch richtig das man mit einem breiteren Reifen in der Regel den Grip an der Achse erhöht.Das was BMW serienmäßig verbaut ist ein Kompromiss. Optisch wie fahrdynamisch.
Am besten einfach mal die Spurplatten einbauen und fahren und dann ggf wieder zurückbauen.
Ich hatte auf meinem AMG C43 Tmodel 24/30 mm gefahren - auch mit 19 Zoll Mischbereifung 225/255. An der VA hat es aber dem Benz gar nicht gut getan. Somit habe ich an der VA wieder ausgebaut und siehe da - Einlenkverhalten war wieder gut. -
Hatte noch vergessen - ein genereller Nachteil der Spurverbreiterung ist natürlich noch das Gewicht -ist nicht unerheblich an dieser Stelle.
Gleiches gilt für Felgen / Reifen die schwerer sind als Standard. -
Hatte noch vergessen - ein genereller Nachteil der Spurverbreiterung ist natürlich noch das Gewicht -ist nicht unerheblich an dieser Stelle.
Gleiches gilt für Felgen / Reifen die schwerer sind als Standard.Deshalb bin ich eher ein Fan von Felgen mit entsprechender Einpresstiefe (und von Square Setup ).
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Ich habe folgende Frage:
Interessiere mich für eine Spurverbreiterung. Ich fahre allerdings einen Firmenwagen. Damit mein Chef oder die Fuhrparkverwaltung mir keinen Vogel zeigt möchte ich aber keine Modifikationen an der Zulassung oder Eintragung vornehmen (lassen).
Gibt es Spurverbreiterungen, die man einfach ranschraubt, einen Zettel dabei hat und alles ist gut wenn einen die freundlichen Herren in grün oder blau anhalten bzw. kontrollieren? Also reicht hier ne ABE oder muss man das einzeln eintragen lassen? -
Moin Moin,
ich fahre auch Dienstwagen, ist kein Problem.
€ 40,- für die Abnahme nach §19 zahlen, Zettel immer dabei und sich freuen.Gruß Hajo
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ich fahre auch Dienstwagen, ist kein Problem.
€ 40,- für die Abnahme nach §19 zahlen, Zettel immer dabei und sich freuen.
Danke für den Hinweis!
Da wird dann auch nichts in den Fahrzeugschein oder Brief (bzw. Teil I/II) eingetragen?