Mann muss glaube ich beim Wording aufpassen und unterscheiden zwischen "Montiert" und "Nutzung".
Denn Du darfst lt. Papieren am G20 beides (20" und AHK) montiert haben
nur die Anhängerkupplung darf dann nicht benutzt werden lt. Passus in den Papieren.
Wie von Volker66 gesagt wenn im Schein steht bei 20er kein AHK Betrieb möglich bist du bei jeder Kontrolle auf die Laune des Prüfers angewiesen.
Wobei viel nerviger ist es beim TUV, wo der Prüfer anfing zu diskutieren, dass man ja in 1 Minute die AHK ausgefahren hat aber sicherlich keine Ersatzreifen im Anhänger liegen. Völlig sinnlose Diskussion und da hilft nur zu einem anderen zu fahren