Neuer BMW 330i M-Sport Fake Blubbern - G20 G21 kein Sound / Brabbeln

  • Über das Kontaktformular der BMW Seite versendet:l. Könnt ihr ja leicht abändern und verwenden

    Danke!!
    Nachricht an den :) ein bisschen entschärft und abgesendet!

    Grüße
    Gerd


    Gesendet von meiner Nespresso-Maschine.


    Automobile Geschichte: Mini 1000 Mk III | BMW 323i E21 | Audi 100 C3 | VW Passat B3 | BMW 320i E36 | Mercedes C280 "Sport" :m0008: W202 | BMW 530i E60 | BMW 535i F10 | BMW 535i F10 | BMW330i G20 Stage 1

  • Alles angenommen es würde wegen Beschwerden geändert und nicht aufgrund von gesetzlichen Problemen...

    Wäre es wegen gesetzlicher Vorschiften dann dürfte im Lande kein einziger Maserati o.ä. mehr fahren.


    <Provokant>Wahrscheinlicher wäre es, dass man die FridaysForFuture-Lehrer nicht provozieren will...</Provokant>

    Grüße
    Gerd


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  • Kurze Frage:


    Das Blubbern was hier gemeint ist: bezieht sich das auf das blubbern beim runterschalten?
    Ich hoffe nicht. Bin den 330i G21 probegefahren und muss sagen dass das Geraeusch beim runterschalten dazu beigetragen hat den 330i zu nehmen anstatt dem 330d.


    Kann einer mal genau erlaeutern wie sich die Geraeuschen nun unterscheiden?

  • Könnte es sein, dass BMW diese Regelungen folgen musste? Bei Mercedes wurden die ensprechenden Veränderungen schon vor einem Jahr durchgeführt - mit gleichen Diskussionen wie aktuell hier.



    REGELUNGEN FÜR AB WERK VERBAUTE SOUNDGENERATOREN
    Hersteller dürfen auch weiterhin ab Werk Soundgeneratoren in ihren Fahrzeugen verbauen, müssen sich dabei aber an bestimmte Regelungen halten. Mit ihrer Hilfe darf der Sound verändert, aber nicht lauter werden. Bei Pkw gelten die von der EU vorgegebenen Grenzwerte: maximal 75 Dezibel bei einer Leistung von 272 PS (200 kW) pro Tonne Fahrzeugmasse. Mehr Dezibel sind nur bei mehr Leistung und Gewicht erlaubt; für weniger stark motorisierte Fahrzeuge gelten strengere Grenzwerte. Vor dem 1. Juli 2018 konnte bei ab Werk verbauten Soundgeneratoren sogar noch eine weitere Steuerung nachgerüstet werden, die das Fahrzeug in unterschiedlichen Fahrmodi – also auf Knopfdruck – nochmals deutlich lauter machten. Die Motoren und Auspuffanlagen kamen damit zwar durch die standardisierten Messverfahren, waren auf der Straße dann aber doch meist deutlich lauter als erlaubt. Nun gilt: Autos dürfen auch nach Umbauten in allen Fahrmodi, Gängen und Drehzahlbereichen nicht lauter sein als in dem Fahrmodus, der für die jeweilige Typgenehmigung verwendet wurde. Ein ab Werk veränderter Sound ist also weiterhin zulässig, mehr Krach hingegen nicht. Und: Die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk verbauten Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ist verboten.





    Quelle: Autozeitung.de


    JR