Bremsen max. 20.000km

  • Was sind denn "schlechte" Reifen? Normalerweise sind andere Reifen auch rund. Und ob ich für den Winter die von BMW vorgesehenen 225er rundum fahre oder die von mit bevorzugten 235er rundrum, macht für das Verteilergetriebe doch überhaupt keinen Unterschied.


    Auf die technische Begründung dafür wäre ich gespannt...

  • Für mich klingt das alles ein wenig konstruiert von Reifen auf Bremsen oder Fahrwerk zu schließen bzw. dann alles auszuschließen. Bei einer Reifengarantie kann ich das ja noch verstehen, aber alles andere ist für mich nur "kaufe unsere tollen Sternreifen". BMW müsste hier einmal offenlegen, da sie es ja dem Kunden vorwerfen, dass es an den Reifen liegt, wie sie zu der Einschätzung kommen. Mich ärgert es auch, dass mein Leasinghändler mich hierüber nicht informiert hat. Sei es drum, wenn ich etwas an den angesprochenen Teilen am Fahrzeug habe, ziehe ich, bis zur geplanten Leasingübernahme, die Sommerreifen rauf.

  • Was sind denn "schlechte" Reifen? Normalerweise sind andere Reifen auch rund. Und ob ich für den Winter die von BMW vorgesehenen 225er rundum fahre oder die von mit bevorzugten 235er rundrum, macht für das Verteilergetriebe doch überhaupt keinen Unterschied.


    Auf die technische Begründung dafür wäre ich gespannt...

    Also bei mir hat das VTG bei kleinster Abweichung beim Allrad schon gemeckert und zwar so stark, das ich kaum fahren konnte.. Reifenhändler hatte hier statt 255 hinten 245 aufgezogen und das hat zu extremen Problemen geführt .. Fahrzeug musste dann im Endeffekt abgeschleppt werden..


    BMW sagt hier auch definitiv, alles was nicht als zugelassene RR- Kombi im COC ist, kann dazu führen das das VTG sich himmelt und hierbei ist man selbst schuld und BMW trägt keinerlei Kosten, da selbst verschuldet.. habe ich so offiziell von BMW kommuniziert bekommen..


    Denn das VTG ist wirklich sehr sehr sensibel bekanntermaßen..

  • Das kann ich bei Mischbereifung noch nachvollziehen, weil sich natürlich das Verhältnis der Drehzahlen ändert, wenn ich vorne die alte Reifengröße lasse, hinten aber eine andere aufziehe.


    Aber in meinem Fall, statt 225er rundrum 235er macht letztlich für der VTG keinerlei Unterschied, da sich alle vier Räder in beiden Fällen immer gleich schnell drehen. Wie also sollte man hier einen technischen Fehler durch ein Reifenformat, das zwar im Gutachten der Felge steht, aber nicht im CoC, begründen können?

  • Das kann ich bei Mischbereifung noch nachvollziehen, weil sich natürlich das Verhältnis der Drehzahlen ändert, wenn ich vorne die alte Reifengröße lasse, hinten aber eine andere aufziehe.


    Aber in meinem Fall, statt 225er rundrum 235er macht letztlich für der VTG keinerlei Unterschied, da sich alle vier Räder in beiden Fällen immer gleich schnell drehen. Wie also sollte man hier einen technischen Fehler durch ein Reifenformat, das zwar im Gutachten der Felge steht, aber nicht im CoC, begründen können?

    Naja BMW begründet das ziemlich leicht..


    BMW gibt die Vorgabe, RR- Kombi mit Freigabe stehen im COC, falls nicht, dann nicht von BMW freigegeben, somit auf eigene Gefahr und alles was dadurch passiert ist deine Schuld..


    Denn laut BMW ist alles was nicht im COC steht, so nicht ausgiebig getestet und es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass hier nichts kaputt geht.. ergo BMW ist raus..


    EDIT, siehe anbei COC M340i


    Davon mal abgesehen, einen Kausalen Zusammenhang zwischen Bremsen und Reifen, der einem Vergleich vor Gericht standhält, kann ich mir aber wirklich nicht vorstellen..

  • Das mögen die so schreiben. Wenn die sich bei einer 235/40 R 18 Bereifung (im Winter) rundrum gegenüber einer freigegebenen 225/45 R 18 Bereifung auf den Standpunkt stellen, man hätte damit das VTG beschädigt, dann bin ich auf die technische Begründung dafür gespannt. Die Tatsache alleine, dass eine Bereifung von BMW nicht freigegeben ist, bedeutet ja noch lange nicht, dass die einfach so sämtliche Gewährleistungsansprüche abweisen können.


    Es gibt ja bei beiden Reifenformaten keinerlei Unterschiede im Abrollumfang zwischen vorne und hinten, die das VTG belasten könnten. Bei einer Mischbereifung ist das ja etwas anderes, da leuchtet mir die Argumentation von BMW durchaus ein, da kann es schnell deutliche Unterschiede im Abrollumfang geben, sogar bei den eingetragenen Größen, da ja jedes Reifenfabrikat da unterschiedlich ausfällt und so trotz an sich passendem Reifenformat (225 vorne, 255 hinten) sich zwischen den Marken deutliche Unterschiede im Abrollumfang vorne und hinten ergeben können. Aber eben nicht, wenn ich rundherum die gleiche Reifengröße fahre. Da ist der Unterschied im Abrollumfang schlicht null, völlig egal, welche Reifenmarke und welches Reifenformat. Und da würde mich interessieren, ob sich BMW auch auf diesen Standpunkt stellt.


    Bei den Bremsen sind wir uns ja eh einig, wie da unterschiedliche Reifen irgendeinen Schaden an den Bremsscheiben verursachen können sollen, erschließt sich einem nicht.

  • Das mögen die so schreiben. Wenn die sich bei einer 235/40 R 18 Bereifung (im Winter) rundrum gegenüber einer freigegebenen 225/45 R 18 Bereifung auf den Standpunkt stellen, man hätte damit das VTG beschädigt, dann bin ich auf die technische Begründung dafür gespannt. Die Tatsache alleine, dass eine Bereifung von BMW nicht freigegeben ist, bedeutet ja noch lange nicht, dass die einfach so sämtliche Gewährleistungsansprüche abweisen können.

    das Problem bei der Gewährleistung ist, dass du ab Kaufdatum nur 6 Monate Zeit hast, das Problem zu bemerken und zu melden.

    Nach 6 Monaten passiert die Beweislastumkehr, bedeutet der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat.


    BMW verzichtet in der Regel auf die Beweislastumkehr und verlängert auf 36 Monate. Wenn man BMW aber ärgert indem man das Geld woanders hinträgt, darf man sich nicht wundern wenn sie zurück ärgern

  • das Problem bei der Gewährleistung ist, dass du ab Kaufdatum nur 6 Monate Zeit hast, das Problem zu bemerken und zu melden.

    Nach 6 Monaten passiert die Beweislastumkehr, bedeutet der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat

    Auch wieder Klugscheißer Modus: mittlerweile sollten es hier 12 Monate sein, die man Zeit hat. Erst dann greift die Beweistlastumkehr. Kleiner aber feiner Unterschied ;)

  • Auch wieder Klugscheißer Modus: mittlerweile sollten es hier 12 Monate sein, die man Zeit hat. Erst dann greift die Beweistlastumkehr. Kleiner aber feiner Unterschied ;)

    Ja, noch sind es aber 6 Monate und ich bezweifle dass die Regelung rückwirkend bis zum 31.01 gemacht wird, also wenn Ende diesen Monat die 12 Monate umgesetzt werden dann gilt es voraussichtlich auch nur für Käufe ab da.