Wie MexxBox schon richtig geschrieben hat, ist das Datum der Rechnung egal, Erbringung der Leistung ist entscheidend.
Als Anlage Mandantenrundschreiben mit Erklärung wie die MwSt. anzuwenden ist.
Ich habe im Vertrag M-Performance Teile, die muß die Werkstatt noch verbauen, habe dem Werkstattmeister erklärt das seine Werkstatt doch bestimmt nicht vor dem 1.Juli hin bekommt. Ergo können sie erst am 02.07 Liefern, wenn er den bis dahin überhaupt da ist. Ist zwar gebaut, aber scheinbar noch nicht mal unterwegs. (13.06 laut VIN)
Dann vertraue ich mal darauf das man sich an meinem Wunsch orientiert. Wenn nicht, werde ich versuchen, die Annahme zu verweigern, bis mir eine korrekte Rechnung ausgestellt wurde.