Ah. Bei der Firmenwagenregelung für Selbständige kenne ich mich überhaupt nicht aus. War mir gar nicht klar, dass da die privat genutzten Kilometer zur Bemessung herangezogen werden.
Ciao
Toscha
Genau das gleiche, als wenn du als Angestellter ein Fahrtenbuch führst.
Kannst auch die 1 % Regelung nehmen, ist aber teurer, wenn man unter 40% privat fährt. Ab da lohnt es sich ein Fahrtenbuch zu führen. Auch fallen beim Fahrtenbuch dann die tatsächlichen Fahrzeugkosten zu Grunde und muss im nächsten Jahr mit den tatsächlichen Werten zurück gerechnet werden.