Der 3er BMW G20 / G21 Bestell- und Wartesaal - Lieferzeit - Auf dem Weg zur Auslieferung

  • Zum Thema Liefertermin, tatsächlich reicht auch ein unverbindlicher Liefertermin fürs in Verzug setzen. Die Regeln sind dabei wie folgt:
    Beim verbindlichen Liefertermin gerät der Verkäufer unmittelbar mit Ablauf des Liefertermins in Verzug.

    Beim unverbindlichen Liefertermin eben erst 6 Wochen nach dem angekündigten Liefertermin.

    D.h. auch beim unverbindlichen Liefertermin kann man nach den 6 Wochen den Händler in Verzug setzen und zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist (normalerweise 2-4 Wochen) setzen. Sollte der Händler dann auch weiterhin nicht liefern können, kann man vom Vertrag zurücktreten. Dafür braucht es auch keinen Richter, möglicherweise aber einen Anwalt - je nach Einstellung des Händlers ;)


    Das ist auch der Grund, warum eben inzwischen häufig "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" in Verbindung mit "Kundenwunschtermin" steht, da man sich so eben alles offen lässt. Damit könnte sich BMW tatsächlich sogar 3 Jahre zur Lieferung Zeit lassen und man käme nicht aus dem Vertrag raus.

  • Schade dass man als Kunde seiner Bestellung „hinterherrennen“ muss. Ist bei mir und vielen anderen hier leider nicht anders.


    Mir wurde von Anfang an gesagt dass ich mit einer Lieferzeit von 5-7 Monaten rechnen muss. Siehe da, warte seit 7 Monaten auf das Auto.


    Eine Stornierung kommt jetzt in meinem Fall überhaupt nicht in Frage, da das Auto schon in Deutschland steht. Aber falls die voraussichtliche Auslieferungswoche in KW41 nicht eingehalten werden kann und immer noch oberflächliche Ausreden seitens Händler genannt werden, muss ich wohl deinen beschriebenen Weg mit dem Verzugsschreiben versuchen.


    Nachtrag: Trotz allem allzeit gute Fahrt mit deinem neuen Gefährt :thumbup:

    03/2014 - 12/2019 BMW E90 325i N52 Saphirschwarz

    12/2019 - 02/2023 Seat Leon CUPRA Edition Carbon

    10/2023 BMW G20 LCI ///M340i xDrive Skyscraper Grau

  • Man darf an der Stelle halt nicht vergessen, dass der Händler letztlich der 'Gekniffene' ist. Der bekommt im Rahmen des 'kundenorientierten Vertriebsprozesses' eine Produktionsquote zugewiesen, von der dann die Logisitikprozesse abgeleitet werden. Das führt dann letztlich zum Liefertermin. Alles in allem eine hochkomplexe IT-Lösung. Auf deren Ergebnis der Händler aber genau Null Einfluss hat.


    Das soll nicht heißen, dass ich als Kunde duldsam jede Verzögerung hinnehmen muss. Der Händler ist für den Kunden der zuständige Ansprechpartner und natürlich hat der Kunde jedes Recht, auf Erfüllung des Vertrags zu bestehen. Nur sind die Einflussmöglichkeiten des Händlers auf den Liefertermin minimal.


    Ciao

    Toscha

  • Genau das ist der Punkt. Bei vielen von uns ist das Auto schon auf dem Weg oder sogar schon in Deutschland. Jetzt zu stornieren würde sich nicht mehr lohnen. Vor allem weil man ja kein anderes Auto auf die schnelle bekommt. Dann kann man auch noch den Rest der Zeit abwarten. Trotzdem ist der Umgang mit uns Kunden unter aller Sau.

  • Schade dass man als Kunde seiner Bestellung „hinterherrennen“ muss. Ist bei mir und vielen anderen hier leider nicht anders.

    Warte's du wirst auch dem Autohaus bezüglich jedes Servicetermins oder Reparatur hinterher rennen müssen und mit gesenkten Kopf erklären müssen ich hab mal wieder ein Defekt und würde gerne einen 4 stelligen Betrag bezahlen, damit Sie ihn reparieren aber nur wenn es keine Umstände macht. Genauso beim Service ich würde gerne das 4 fache gegenüber anderer Werkstatt bezahlen, aber bitte andere Ölsorte haben

  • Zum Thema Liefertermin, tatsächlich reicht auch ein unverbindlicher Liefertermin fürs in Verzug setzen. Die Regeln sind dabei wie folgt:
    Beim verbindlichen Liefertermin gerät der Verkäufer unmittelbar mit Ablauf des Liefertermins in Verzug.

    Beim unverbindlichen Liefertermin eben erst 6 Wochen nach dem angekündigten Liefertermin.

    D.h. auch beim unverbindlichen Liefertermin kann man nach den 6 Wochen den Händler in Verzug setzen und zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist (normalerweise 2-4 Wochen) setzen. Sollte der Händler dann auch weiterhin nicht liefern können, kann man vom Vertrag zurücktreten. Dafür braucht es auch keinen Richter, möglicherweise aber einen Anwalt - je nach Einstellung des Händlers ;)


    Das ist auch der Grund, warum eben inzwischen häufig "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" in Verbindung mit "Kundenwunschtermin" steht, da man sich so eben alles offen lässt. Damit könnte sich BMW tatsächlich sogar 3 Jahre zur Lieferung Zeit lassen und man käme nicht aus dem Vertrag raus.

    Nicht kann sondern man muss auch diese Nachfrist ab dem Zeitpunkt setzen, um selber nicht, weitere Rechtsmöglichkeiten zu verlieren bzw. sein darauf folgenden Rücktrittsrecht zu verschlechtern. Wie ich in den vorrausgegangenen Beiträgen erkenne, gibt es viel Teilwissen, Unwissen.


    Bei der Bestellung eines Neuwagens erhalten die Käufer eines Neuwagens in der Regel eine schriftliche, meist unverbindliche, Lieferzeit. Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern. Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden. Nach Ablauf der sechs Wochen können oder sollten* besonders Betroffene Käufer, schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug: Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten.


    Wurde vorab ein verbindlicher Liefertermin für den Neuwagen festgelegt, kann die Nachfrist bereits unmittelbar nach Verstreichen dieses Termins gesetzt werden.


    *Setzt man keine Nachfrist beim Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist oder verbindlichen Lieferfrist, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag erst vier Monate nach Verstreichen der ersten Frist möglich. Sehr viel früher kann nur vom Kauf zurückgetreten werden, wenn Händler vor Ablauf der Lieferfrist mitteilen, dass das Auto nur sehr viel später als angekündigt geliefert werden kann.


    Wie man sieht wissen das gerade auch die Händler und das auch die allermeisten Käufer vom Rechtlichen Sachstand nahezu unerfahren sind und nutzen dann genau die Situation für sich aus. Wer sich an die Zeitlichen Vorgaben zur Fristsetzung hält, wird im Zweifel auch immer gegen den Händler und notfalls vor Gericht gewinnen. Alle anderen immer verlieren.

    Individual M-Sport G21, 04/21, 330D Biturbo Xdrive Touring, MHEV 48V , Saphirschwarz

  • Toscha42 Nicht ganz richtig, es gibt ja genügend Beispiele hier und auch in anderen Foren (z.B. i4) wo Händler Versprechungen machen, die sie nicht halten können oder wo Quoten heimlich getauscht werden, damit jemand anderes sein Fahrzeug früher kriegt. In dem Fall ist man als Kunde halt der gelackmeierte, der Händler aber definitiv nicht ;)


    Klar, wenn BMW das bei der Produktion verbockt oder keine LKWs hat, ist das natürlich was anderes, aber wie oft kommt das schon vor?


    TheBeast danke für die Ausführungen :) Den meisten ist es einfach egal, daher muss man den Händler auch nicht in Verzug setzen, was auch die wenigsten machen. Aber klar, wenn du deine Rechtsmittel ausnutzen möchtest, dann musst du natürlich den Händler in Verzug setzen. Ich würde es so oder so empfehlen, den Händler in Verzug zu setzen, auch wenn man nicht zurücktreten will. In vielen Fällen lässt sich so beispielsweise ein günstiges Ersatzfahrzeug raushandeln und der Händler steht unter zusätzlichem Druck, den Termin einzuhalten, was häufig dann eben doch zu einer "Verschiebung wie durch Zauberhand" führen kann.

  • Toscha42 Nicht ganz richtig, es gibt ja genügend Beispiele hier und auch in anderen Foren (z.B. i4) wo Händler Versprechungen machen, die sie nicht halten können oder wo Quoten heimlich getauscht werden, damit jemand anderes sein Fahrzeug früher kriegt. In dem Fall ist man als Kunde halt der gelackmeierte, der Händler aber definitiv nicht ;)


    Klar, wenn BMW das bei der Produktion verbockt oder keine LKWs hat, ist das natürlich was anderes, aber wie oft kommt das schon vor?

    Meine Ausführungen sind so schon genau richtig.
    Dass Händler die eventuell unterlaufen, steht dem nicht entgegen. Dagegen ist aber keine Software gefeit. Und spätestens dann ist es natürlich mehr als gerechtfertigt, den Händler in Verzug zu setzen.


    Wie oft es vorkommt, dass in der Logistikkette Unvorhergesehenes passiert? Google mal nach 'Felicity Ace' oder 'Freemantle Highway'. ;)


    Ciao

    Toscha

  • Ja klar, aber da sind ein paar Tausend Fahrzeuge weltweit betroffen, in 2022 hat BMW ca. 2,4 Mio. Fahrzeuge ausgeliefert. In 99% der Fälle läuft das alles von Bestelleingang bis Ende seitens BMW sauber durch. Der Rest sind dann halt Einzelfälle, wo vielleicht bei der Überführung ein Schaden entsteht, ein Zulieferer einen Unfall hat oder sowas. Solche Fälle kriegt man ja auch in Foren überdurchschnittlich mit, eben weil Menschen mit so Problemen eher dazu neigen, sich in Foren anzumelden und davon zu berichten ;)


    Nach meinen Erfahrungen würd ich behaupten, dass bei den meisten unerwarteten Verschiebungen für den Kunden der Händler nicht unschuldig ist.

  • Genauso beim Service ich würde gerne das 4 fache gegenüber anderer Werkstatt bezahlen, aber bitte andere Ölsorte haben

    Daher wird auf jeden Fall ein Service Inclusive Paket vor dem ersten fälligen Service erworben. Solange das Auto Garantie hat muss er wohl oder übel in die Apothekenwerkstatt :rolleyes:

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    12/2019 - 02/2023 Seat Leon CUPRA Edition Carbon

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