Zum Thema Liefertermin, tatsächlich reicht auch ein unverbindlicher Liefertermin fürs in Verzug setzen. Die Regeln sind dabei wie folgt:
Beim verbindlichen Liefertermin gerät der Verkäufer unmittelbar mit Ablauf des Liefertermins in Verzug.
Beim unverbindlichen Liefertermin eben erst 6 Wochen nach dem angekündigten Liefertermin.
D.h. auch beim unverbindlichen Liefertermin kann man nach den 6 Wochen den Händler in Verzug setzen und zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist (normalerweise 2-4 Wochen) setzen. Sollte der Händler dann auch weiterhin nicht liefern können, kann man vom Vertrag zurücktreten. Dafür braucht es auch keinen Richter, möglicherweise aber einen Anwalt - je nach Einstellung des Händlers
Das ist auch der Grund, warum eben inzwischen häufig "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" in Verbindung mit "Kundenwunschtermin" steht, da man sich so eben alles offen lässt. Damit könnte sich BMW tatsächlich sogar 3 Jahre zur Lieferung Zeit lassen und man käme nicht aus dem Vertrag raus.