Mal eine Frage, wurde diese "Option" der AGB schon bei jemandem von euch gezogen?
Lieferzeiten von unter 4 Monaten sind ja aktuell nur Wunschdenken.
Und Listenpreise gibt es ja anscheinend nicht mehr, zumindest nicht öffentlich.
Ein Freifahrtschein für BMW?
ZitatPreisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch Erklärung in Textform binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis.