Ich dachte erst ab 5% kann man zurücktreten
Ja, so steht es im Vertrag, gerade mal geschaut.
Ich dachte erst ab 5% kann man zurücktreten
Ja, so steht es im Vertrag, gerade mal geschaut.
Top, war gerade schon am suchen nach dem schreiben, aber dann passt das mit meiner Erinnerung überein
Wie sieht es denn aus, wenn zwischen Bestellung und Auslieferungen 2 Erhöhungen kommen sollten?
Zählen dann die 5% von der ursprünglichen Bestellung oder muss die Erhöhung auf einmal 5% betragen?
Das mag sein, aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen. 35k Aufpreis zu einem M340i sind einfach nicht mehr zu rechtfertigen.
Das mag sein, aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen. 35k Aufpreis zu einem M340i sind einfach nicht mehr zu rechtfertigen.
Da mag subjektiv vielleicht stimmen.
Das interessiert aber BMW nicht und bei einem M3 fällt auch die Argumentation schwieriger..
Weil ein M muss man sich ja leisten wollen, da man dort weniger mit Vernunft argumentieren kann. Wenn du einen guten Draht zu deinem Händler hast, dann sollte das sicher kein Problem sein.
EDIT: Schau dir mal den F80/F30 an, da war der Preisversatz zwischen M3 und 340i sehr ähnlich.. M war leider schon immer sehr teuer aber im Verhältnis ist es genauso wie bei AMG und RS..
Top, war gerade schon am suchen nach dem schreiben, aber dann passt das mit meiner Erinnerung überein
Wie sieht es denn aus, wenn zwischen Bestellung und Auslieferungen 2 Erhöhungen kommen sollten?
Zählen dann die 5% von der ursprünglichen Bestellung oder muss die Erhöhung auf einmal 5% betragen?
Ich würde mal sagen, ohne jetzt genau reingeschaut zu haben, dass hier dann sicher die Gesamterhöhung betrachtet wird sprich egal ob 1 mal erhöht wird oder 3 mal sobald du 5% mehr hast als zu was du bestellt hast, kannst du zurücktreten
das glaube ich eher nicht. Nachdem du die erste Erhöhung akzeptiert hast, ist das ja dein neuer Startpreis von dem ab jetzt gerechnet wird.
das glaube ich eher nicht. Nachdem du die erste Erhöhung akzeptiert hast, ist das ja dein neuer Startpreis von dem ab jetzt gerechnet wird.
Stimmt, es könnte sein, dass wenn man der ersten nicht binnen 2 Wochen widerspricht, das automatisch als ist so gilt.. ist im Vertrag leider nicht näher definiert.. müsste im Streitfall sicher der Richter entscheiden.
das glaube ich eher nicht. Nachdem du die erste Erhöhung akzeptiert hast, ist das ja dein neuer Startpreis von dem ab jetzt gerechnet wird.
Dann könnte BMW aber bei gewissen Fahrzeugen, wo die Lieferzeit 1 Jahr ist (oder mehr, Bsp. i4), im Prinzip 3-4 mal um 4,5% erhöhen und du musst das schlucken und bezahlt im Endeffekt über 15% mehr, als das, für was du damals bestellt und unterschrieben hast. Das glaube ich nicht.