Der 3er BMW G20 / G21 Bestell- und Wartesaal - Lieferzeit - Auf dem Weg zur Auslieferung

  • Für diese Frage gibt es die Vorgaben der Finanzverwaltung als auch das EStG (Ebenso diverse Urteile von Finanzgerichten) :thumbup:


    Winterräder zählen nicht für die 1% Regelung hinzu, ebenso zählt ein Autotelefon bzw. Freisprecheinrichtung ebenfalls nicht dazu.

    Aus diesem Grund werden die Winterräder auch vom Hersteller getrennt zum Fahrzeug ausgewiesen.


    Da lediglich 1% des BLP zur Berechnung kommt, dieser setzt sich aus der Grundpreis zzgl. Sonderausstattung zusammen, Winterreifen fallen aber schon seit 2005 nicht mehr unter Sonderausstattung sondern sind ein getrennter Posten Winterreifen.


    EDIT: Ebenfalls sicher interessant für einige ist, dass nachträglich eingebaute Sonderausstattung den BLP als Bemessungsgrundlage der 1% nicht erhöht.

  • Hmm getrennt oder nicht. Wenn ich die 18/19 zöller Winterräder mitbestelle, erhöhen sie den BLP und ich versteuere sie monatlich mit. 🤷‍♂️

  • Hmm getrennt oder nicht. Wenn ich die 18/19 zöller Winterräder mitbestelle, erhöhen sie den BLP und ich versteuere sie monatlich mit. 🤷‍♂️

    Nein tust du nicht.. diese erhöhen nicht den BLP.


    Der Hersteller weist diese nicht zusammen mit dem Fahrzeugpreis aus sondern als getrennte Position und das hat nichts mit der 1% Regelung zu tun. Wenn dir die bei den 1% mit angerechnet werden, solltest du hier aktiv werden, da dies nicht rechtens ist.


    Siehe dazu die LStR des Finanzgerichts aus 2005 R31 Absatz Absatz 9 Satz 6. Dies war der entscheidende Punkt an dem dies umgestellt wurde. Verstehe nicht warum es so schwer ist, einfach mal ins Gesetz oder Vorgaben der FiVw zu schauen, hier steht mittlerweile eindeutig drinnen, als auch in diversen Fachseiten, dass WR schon lange nicht mehr zur Bemessungsgrundlage zählen.

  • Nein. Es zählt der Bruttolistenpreis unabhängig von Zubehör. Du kannst im Kauf- oder Leasingvertrag auch diverse Dachgepäckträger drin haben und musst trotzdem nur den Preis des Autos versteuern. Deshalb auch Bruttolistenpreis und nicht Kaufpreis.

    Die werden dann als Zubehör separat ausgewiesen.

    Und BLP deswegen, weil man ja (bisher) diesen nie bezahlt hat :D
    Vor allem bei Oldtimer interessant den BLP zu nehmen, statt den Kaufpreis.... was meinst du wie günstig in der 1% Regelung ein Flügeltürer wäre :D

  • Hey,


    ich darf mich langsam aber sicher auch auf meinen neuen 3er als Dienstwagen freuen.


    Meine Frage die ich mir immer noch nicht 100%ig beantworten kann:

    Habe ich diese blauen Akzente in meinem LED drin?

    Ich habe das Innovationspaket bestellt (dort sind ja die LED mit drin), aber auch das M-Sport-Paket Pro (dort sind ja M-Leuchten-Shadow Line mit drin) bestellt.


    Im Konfigurator sieht es so als wären dann die blauen Akzente durch die schwarzen ersetzt.


    Sehe ich das richtig oder sind andere Akzente im Licht schwarz und das blau bleibt?


    Danke für eure Hilfe :)

  • Hmm getrennt oder nicht. Wenn ich die 18/19 zöller Winterräder mitbestelle, erhöhen sie den BLP und ich versteuere sie monatlich mit. 🤷‍♂️

    Nein, wenn dein Arbeitgeber das so berechnet dann stimmt was nicht.


    Reifen zahlst du nur, wenn du dir Ganzjahresreifen (gibt’s aber bei BMW nicht) als Option zum Beispiel in einem Winterpaket nimmst.


    Ich versteuere weder meine Wintermatten noch meine Winterreifen und es wird noch was abgezogen, was ich nicht weiß, aber das macht nichts aus

  • Sehe ich das richtig oder sind andere Akzente im Licht schwarz und das blau bleibt?

    Es gibt nach wie vor blaue Akzente beim LCI. Ich habe sie schon öfter live gesehen. Die Shadow Line umfasst nur bestimmte Teile innen im Scheinwerfer. Die blauen Akzente bleiben. Auch wenn sie beim LCI im Vergleich zum pre-LCI leider etwas nach einer Sparversion aussehen.

    G21 330d Luxury Line Bj. 06/2020, Dravitgrau Metallic, Leder Merino Tartufo, Dekorleisten: Eiche offenporig, Sommerräder: 18’‘ LMR Vielspeiche Bicolor, Michelin PS4 ZP, RFT, Softwarestand 11/2022.27

  • Nein, wenn dein Arbeitgeber das so berechnet dann stimmt was nicht.


    Reifen zahlst du nur, wenn du dir Ganzjahresreifen (gibt’s aber bei BMW nicht) als Option zum Beispiel in einem Winterpaket nimmst.


    Ich versteuere weder meine Wintermatten noch meine Winterreifen und es wird noch was abgezogen, was ich nicht weiß, aber das macht nichts aus

    Es geht hier um RÄDER mit Reifen.

    DAsus Verbrauchsgüter wie neu Reifen nicht dazugehören ist klar. Aber bei mir wird ein Satz Winterräder mitbestellt.

  • Es geht hier um RÄDER mit Reifen.

    DAsus Verbrauchsgüter wie neu Reifen nicht dazugehören ist klar. Aber bei mir wird ein Satz Winterräder mitbestellt.

    Das hab ich unglücklich geschrieben, ich meine auch Kompletträder.

    Die darf dir der Arbeitgeber nicht in den Betrag für die Versteuerung reinrechnen.

  • Es geht hier um RÄDER mit Reifen.

    DAsus Verbrauchsgüter wie neu Reifen nicht dazugehören ist klar. Aber bei mir wird ein Satz Winterräder mitbestellt.

    Siehe mein Beitrag.. es wurde 2005 entschieden das diese nicht zur Berechnungsgrundlage zählen und somit auch nicht mit 1% Geldwert besteuert werden..


    Wenn dein AG dir die berechnet ist das entweder eine sondergeschichte durch dein Arbeitsvertrag was nichts mit 1% zu tun hat oder du wirst hier aktiv benachteiligt.. wird dir jeder RA im Bereich Steuerrecht bestätigten können.. das ist Basis wissen..