Alles anzeigenWo hört denn Zubehör auf und wird zur Ausstattung?
Ich muss alles versteuern was direkt zum Auto gehört und von BMW geliefert und eingebaut wurde:
Winterräder
Sonnenschutzverglasung
Anhängerkupplung
etc.
Für diese Frage gibt es die Vorgaben der Finanzverwaltung als auch das EStG (Ebenso diverse Urteile von Finanzgerichten)
Winterräder zählen nicht für die 1% Regelung hinzu, ebenso zählt ein Autotelefon bzw. Freisprecheinrichtung ebenfalls nicht dazu.
Aus diesem Grund werden die Winterräder auch vom Hersteller getrennt zum Fahrzeug ausgewiesen.
Da lediglich 1% des BLP zur Berechnung kommt, dieser setzt sich aus der Grundpreis zzgl. Sonderausstattung zusammen, Winterreifen fallen aber schon seit 2005 nicht mehr unter Sonderausstattung sondern sind ein getrennter Posten Winterreifen.
EDIT: Ebenfalls sicher interessant für einige ist, dass nachträglich eingebaute Sonderausstattung den BLP als Bemessungsgrundlage der 1% nicht erhöht.