Nein ist er nicht.. denn der Vertrag bezieht sich immer auf die Kaufsache in diesem Fall war das ein 3er BMW mit ich sage mal der Modellnummer 1..
Dieser wird nun aber nicht mehr gebaut und es wird ab nun ein 3er BMW mit der Modellnummer 2 gebaut, das sind faktisch und gesetzlich 2 ganz verschiedene paar Schuhe, somit kann der damals geschlossene Vertrag nicht mehr bedient werden und muss angepasst storniert oder ganz neu aufgesetzt werden.
Ich glaube du siehst das hier etwas zu Schwarz und Weiß.. wie gesagt es ist nicht so das du eine Bank beim Zimmerer um die Eck bestellst die 150 EUR kostet und in 2 Tagen abholfertig ist. BMW hat hier prinzipiell mehr an Rechten als der Kunde, da dieser ja den ganzen Verkaufsbedingungen und AGB´s zustimmen muss und diese zielen zu 90% darauf ab das BMW hier möglich nicht verklagt werden kann und bei fast allem fein raus ist. Wenn sich bei dir was tut kannst du ja gerne versuchen gegen BMW und das was von dir unterschrieben und bestätigt wurde klagen.. dann haben wir ein Paradebeispiel eine teuren Prozesses ohne Nutzen.
Ich sehe das schlicht gemäß BGB. Selbstverständlich i.V.m. den AGB, usw.