Das bietet BMW an, aber die Händler erzählen es einem nicht gern.
BMW bietet da gar nichts an. Das ist auch keine Kulanz vom Händler. Das ist eine vertragliche Strafzahlung, die hier nicht in Form von Geld, sondern von Ersatzleistung erfolgt. Der Händler muss zum Vertragsabschluss einen unverbindlichen Liefertermin nennen. Sechs Wochen nach Überschreitung des Liefertermins ist der Händler lieferpflichtig und man kann ihn in Verzug setzen. Anschließend kann man einen Schadenersatz fordern. Der Händler spricht das natürlich nicht von selbst an.