Den Rechtsweg möchte ich eigentlich nicht bestreiten. Meine Frage ging eher in die Richtung Annahme weiterhin verweigern und Nachbesserung fordern. Dann bräuchte ich allerdings zwingend ein Ersatzfahrzeug für den Zeitraum x.
Tja und hier kann dir eigentlich nur ein Anwalt helfen. Du kannst ja nicht irgendwas fordern, wozu der Händler gar nicht verpflichtet ist.
Sich anwaltlich beraten zu lassen, heißt ja nicht, dass man das Ganze bis zum Gerichtsverfahren durchexerziert. Der Hänlder muss ja nicht einmal wissen, dass du dich vorher hast beraten lassen.