Quelle ist dein eigener Link
Das denke ich mir, jedoch ist diese Interpretation IMHO falsch.
Par. 51c StVZo sagt m.E. genau nichts darüber, ob das Parklicht einseitig oder an beiden Seiten zu leuchten hat. In Bezug auf die Fahrzeugmaße besagt er nur, dass Fahrzeuge, die nicht breiter als 2 Meter und nicht länger als 6 Meter sind, als Parkleuchten nicht zwingend vorn und hinten getrennte Leuchteinheiten brauchen, sondern diese pro Seite zusammengefasst werden können (k.A. ob BMW jemals so etwas verbaut hat - wenn, dann vor einigen Jahrzehnten... gemeint ist z.B. so etwas: https://www.nsu-autodienst.de/…rosserie/parkleuchte.html auf dem vorderen Kotflügel)
Ob diese nun auf beiden Seiten oder nur auf der Fahrbahnseite leuchten müssen, sagt Par. 17 StVO - dieser aber differenziert nicht nach Fahrzeugmaßen.