Ja, da bin ich bei euch, deswegen frage ich ob das vielleicht schon mal jemand gemacht hat. Versicherung würde ebenfalls über mich laufen. Er wäre Halter, ich dann Besitzer und Eigentümer. Kaufvertrag würde dann auch gefertigt werden.

Kaufberatung M340i Touring
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Besitzer und Eigentümer
Eigentümer ist doch immer der, der im KFZ Brief eingetragen ist und das muss er doch zwangsläufig sein, da er sonst keinen Rabatt bekommt - oder täusche ich mich da?!
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Eigentümer ist doch immer der, der im KFZ Brief eingetragen ist ...
Nein
Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil IIZulassungsbescheinigung Teil II: Der Fahrzeugbrief ✔ Wie bekommt man ihr & was tun, wenn er verloren geht? ➨ Jetzt lesen!www.huk.deIm Brief steht lediglich der Halter und weder der Eintrag noch der Besitz des Briefes sind relevant für die Eigentumsverhältnisse.
Beispiel Firmenwagen.
1. Brief liegt bei der Bank = Eigentümer
2. Eingetragen ist die Firma = Halter
3. Genutzt wird es vom Mitarbeiter = Besitzer
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Hm, das ist die Frage. Daher finde ich das als nichtjurist auch schwierig. Müssen am Ende ja beide Seiten abgesichert sein, falls mal was nicht so klappt wie vereinbart.
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Na der Nachbar steht als Halter und muss auch die ersten 6 Monate Eigentümer (danke an Michael für Hinweis) sein. Die Versicherung läuft dann über dich.
Du kannst auch am Anfang ein Vertrag mit ihm machen, dass nach 6 Monaten du den Wagen für x€ kaufst und er den Wagen nicht anderweitig verkaufen kann. Die Anzahlung kann dann auch zufällig = sein ursprünglicher Kaufpreis sein
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Na der Nachbar steht als Halter und muss auch die ersten 6 Monate Besitzer sein.
Eben nicht...
Der Nachbar wäre Eigentümer und Halter.
Besitzer ist der Fahrer, da er das Fahrzeug und die Schlüssel besitzt.
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Eben nicht...
Der Nachbar wäre Eigentümer und Halter.
Besitzer ist der Fahrer, da er das Fahrzeug und die Schlüssel besitzt.
Ja hast Recht 👍 kam mit den Begriffen durcheinander.
Am Ende ist es halt wichtig ein verbindlichen Vertrag mit Eigentümer zu haben für ein Vorverkaufsrecht und die Versicherung auf eigenen Namen laufen zu lassen. Damit der Nachbar nicht für deine Schäden haften muss
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Guten Abend, hat jemand Erfahrung mit dem Kauf über einen BMW Mitarbeiter und kann mir erklären wie das mit dem geldwerten Vorteil berechnet wird? Oder würdet ihr sowas generell nicht empfehlen?
Es wurde jetzt ja schon einiges dazu gesagt, von daher bitte ich jetzt schon um Entschuldigung, wenn ich etwas schon Gesagtes wiederhole.
Da ich selbst mein Kontingent an Jahreswagen nie ausgeschöpft habe, habe ich solche Deals mehrfach im Kreis der Freunde oder Nachbarn gemacht. Es gab da nie Probleme, aber das ist insgesamt natürlich wieder eine dünne statistische Basis.Geldwerter Vorteil: Hat Fulano in #155 perfekt zusammengefasst. Ich habe mich bei meinen Verkäufen mit den Interessenten immer darauf geeinigt, dass ich von meinen 21,8 % ihnen 18 % weitergegeben habe. Damit hatte ich meine Versteuerung des GWV abgedeckt, ohne ihnen meine Kalkulation und damit meine darauf entfallene Steuer offenlegen zu müssen.
Versicherung: Der Käufer kann den Wagen sofort über seine Versicherung laufen lassen, auch wenn du als Halter in der ZUB 2 stehst. Damit bist du aus dem Thema Versicherung raus.
Risiko. Das einzige Risiko bei so einem Deal ist, dass es natürlich gegen die Richtlinien beim Mitarbeiterverkauf verstößt. Dieses Risiko trägt der Mitarbeiter allein. Ich kann nicht beurteilen, wie hoch das ist; hat mich nie interessiert.
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Sehe ich auch so, das muss alles vertraglich festgehalten werden und auch wichtig, man sollte in den Vertrag hineinschreiben, das keine mündlichen Nebenabreden bestehen, sondern nur das im Vertrag festgehaltene gilt, sonst hat man immer eine Lücke offen, die der andere anfechten kann.
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