Nasse Rückleuchte

  • Ich habe mal eine Frage bezüglich meines Rücklichts.

    Von innen bilden sich einige Tropfen (siehe Foto). Ist das normal?


    Zurzeit habe ich leider sowieso nur Probleme mit meinem G21. Das Fahrzeug wurde als unfallfrei gekauft, aber nachdem mir nun jemand langsam aufs Auto gerollt ist, funktioniert der Fußöffner nicht mehr. Die gegnerische Versicherung übernimmt den Schaden nicht, da wohl bereits ein Schaden in der Historie des Fahrzeugs gemeldet wurde.

    Sie sagen, ich soll alles einreichen, um nachzuweisen, dass es normal repariert wurde.

    Wie gesagt, ich habe das Auto beim Freundlichen als unfallfrei gekauft...

    Es ist einfach nur Stress mit dem Auto.


    Ich erzähle das, um eventuell herauszufinden, ob es mit einem Vorschaden zu tun haben könnte.

  • dein Wassereintritt ist nicht normal. Leichtes Beschlagen kommt schon mal vor + geht von allein wieder weg.

    Das würde ich auf jeden Fall beim Händler monieren. Da muss irgendwo ein leichte Riss sein.

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit vielen vielen vielen Jahren :thumbsup:

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)

  • Das könnte mit einem Vorschaden zu tun haben ja, je nachdem wie stark der war sind die Heckleuchten getauscht worden oder es sind die alten und diese sind durch den Vorschaden beschädigt..


    Wie bereits geschrieben an den Händler herantreten, wenn der stur wird ab zum Anwalt.

    Könnte natürlich sein, das er das Fahrzeug auch von jemanden abgekauft oder in Zahlung genommen hat als Unfallfrei, dann kann man ihm keinen Vorwurf machen, das gilt es halt herauszufinden. Gerade Leasingrückläufer werden oft repariert ohne das der Händler davon Kenntnis hat und dann Unfallfrei wieder zurückgegeben am Leasingende.

  • Wenn du auf deinem Kaufvertrag "unfallfrei" stehen hast, würde ich beim freundlichen drauf pochen. Im zweifel Rechtsbeistand holen. Kann ja so nicht sein.

    leichte Feuchtigkeit kann immer eindringen, da es Belüftungslöcher rückseitig gibt. Gegeben durch Temperaturschwankungen in den Rücklichtern wie auch bei den Scheinwerfern. Jedoch sollte die Feuchtigkeit innen nicht schon runter laufen, denn dann kommt von Außen irgendwo was durch. Soll heißen, hier wäre das Rücklicht schadhaft. Aus welchen Gründen auch immer.

    Das würde ich auf jeden Fall abklären (muss kein Unfall sein). Kann ja auch ein Spannungsriss sein.

    Ist hier kein Riss sichtbar, zb. an der Kante vom Rücklicht zum weißen Rückfahrglas? kann auch vom Randbereich her sein.


    vielleicht wurde aus welchen Gründen auch immer das Rücklicht zu stramm eingebaut, wo dann später sich an den Auflageflächen ein Riss bildet.

    (vielleicht selbst mal das Rücklicht ausbauen, wenn man es sich selbst zutraut, da es ganz easy geht + schauen ob zb. von innen auch alles original ausschaut) vielleicht wurde in dem Bereich tatsächlich schon mal Hand angelegt :/

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit vielen vielen vielen Jahren :thumbsup:

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  • leichte Feuchtigkeit kann immer eindringen, da es Belüftungslöcher rückseitig gibt.

    ja das stimmt,

    was mir komisch vor kommt ist der Fakt, dass die Versicherung hier auf einen Schaden in der Historie verweist. Auf das selbe muss der der freundliche doch ebenfalls zugreifen können und zum Verkaufszeitpunkt bekannt gewesen sein?

    Das sollte nicht das Problem von Ice05815 sein

  • So einen massiven Wassereintritt hatte ich bei meinem Vorgänger auch. Da war aber kein mechanischer Defekt an der Rückleuchte.

    Nachdem ich sie 3x ausgebaut hatte, und mit einem Föhn trocken gelegt hatte, war das allerdings behoben.

    An der Rückseite war da auf dem Entlüftungsloch eine Mebran aufgeklebt, die sich schon leicht gelost hat. Die hab ich gereinigt und wieder fest geklebt.

    Ich denke, es war auch hilfreich, dass ich die Leuchte beim dritten mal über Nacht in der Wohnung liegen lassen habe, damit sie vernünftig abtrocknen kann.

    Die offene Stelle in der Karosserie hab ich mit Frischhaltefolie abgeklebt, damit bei Regen nicht allzu viel Feuchtigkeit in den Innenraum eintritt.


    Wie schon angesprochen, ein bisschen Feuchtigkeit ist leider nicht zu reklamieren. So wie es bei dir allerdings aussieht, kommst so nicht durch den TÜV.

    Ob das allerdings mit dem Vorschaden zu tun hat, ist fraglich. Aber hier weiß auch keiner, was da genau passiert ist.

    Mit freundlicher Lichthupe

    :thumbsup:

    2023 BMW G21 330e xDrive M SportPro | LCI | OS8

    AC Schnitzer Tieferlegung 35/25

  • ... hier auf einen Schaden in der Historie verweist. Auf das selbe muss der der freundliche doch ebenfalls zugreifen können ...

    Ich bin nicht sicher, ob er da automatisch Zugriff drauf hat oder Auskunft erhält.

    Die Frage ist daher auch, ob er mit unfallfrei werben darf, wenn er es gar nicht zweifelsfrei wissen kann. Vielleicht könnte man an dieser Stelle angreifen.

    "Das Rückgrat ist bei manchen Politikern unterentwickelt - vielleicht weil es so wenig benutzt wird."


    Margaret Thatcher


    2021 330i G20

  • Die Frage ist daher auch, ob er mit unfallfrei werben darf, wenn er es gar nicht zweifelsfrei wissen kann. Vielleicht könnte man an dieser Stelle angreifen.

    Schwierig, dann dürfte kein Gebrauchtfahrzeug was nicht vom Händler selbst genutzt wurde als Unfallfrei angeboten werden. Denn wie will ein Händler prüfen ob bei einem Fahrzeug z.B. die Haube oder die Tür getauscht wurde oder auch die Front, wenn das alles ordentlich mit Original Teilen ersetzt wurde, bekommt man das nie raus..


    Ich denke es wird für einen Händler zumutbar sein eine optische Prüfung und eine Elektronische durchzuführen im Rahmen seiner Möglichkeiten, das wars dann aber auch. Solange man ihm kein Vorsatz beweisen kann, wirds schwer..

  • Als Anhalt mag hier der entsprechende Hinweis aus mobile.de dienen:

    'Formulierungen wie „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ zählen zu den sogenannten Wissensmitteilungen, die man in Kaufverträgen von Gebrauchtwagen findet. „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ bedeutet: Das Fahrzeug ist – soweit der Verkäufer weiß – unfallfrei. Die Angabe bezieht sich auf die Zeit, in der der Vorbesitzer Eigentümer des Wagens war. Ähnliche Formulierungen lauten „Unfallschaden unbekannt“ oder „Unfallschaden nicht bekannt“. Wichtig: Diese Angaben wurden nicht zwangsläufig überprüft. Nur weil die Formulierung im Kaufvertrag enthalten ist, bedeutet das also nicht automatisch, dass der Wagen tatsächlich unfallfrei ist.

    Die Wissensmitteilung sichert den Verkäufer in doppelter Hinsicht ab. Zum einen muss er das Fahrzeug nicht kostspielig überprüfen. Zum anderen kommt sie zum Tragen, wenn nach einer gewissen Zeit ein Vorschaden vom Käufer entdeckt wird. Sollte ein Vorschaden feststellbar sein, wenn die Formulierung im Vertrag enthalten ist, haftet der Verkäufer nicht für den Schaden und kommt auch nicht für diesen auf.'