Da geht aber jetzt ein bisschen was durcheinander. Zunächst einmal gibt es für orginale Räder keine ABE. Da bekommt man höchstens ein Teilegutachten, meistens aber gar nichts oder nur eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
Damit muss man dann natürlich zum TÜV, damit der Prüfer feststellen kann, ob das Rad auf das Auto passt, für das es nicht vorgesehen ist.
Für Dein Beispiel hast Du also völlig recht, da führt an einer Abnahme und Eintragung kein Weg vorbei.
Bei Zubehörrädern sieht das anders aus, da erstellen die Hersteller (mit dem zuständigen TÜV) für verschiedene Fahrzeuge und jeweils passende Rad-/Reifenkombinationen ABE, die sicherstellen, dass das auf den betreffenden Fahrzeugen funktioniert.
Das muss dann weder abgenommen noch eingetragen werden.