Winterkompletträder BMW 3er G20 G21

  • Dann müsste das aber in der ABE stehen. Dazu kann ich keine Auflage sehen.

    Laut ABE dürfte ich auf dem M340i auch vorne 225/45 und hinten 245/40 fahren. Findet sich unter dem Punkt V18. Ich habe es nicht nachgesehen, aber hier kann es halt Drehzahlunterschiede zwischen den Rädern geben, die zu Problemen mit dem VTG führen können. Und da wäre ich vorsichtig. Dich betrifft das mit den 235er rundrum natürlich nicht, weswegen ich die gleiche Reifengröße anstrebe.


    Und natürlich ist das nur mit xDrive überhaupt ein Thema.

  • Ich weiß, jedoch hat du oben im Beitrag, auf den sich meine Antwort bezog, danach gefragt warum in der ABE nichts drinnen steht bezüglich Probleme des VTG/Abrollumgangs und Drehzahl bei Mischbereifung..


    Oder habe ich das falsch interpretiert ?:/

    Ich bezog mich nur auf mein Szenario.:S

  • ABE allein ist nicht ausreichend. Zusätzlich ist eine Abnahme samt Gutachten von TÜV, Dekra & Co. notwendig und es MUSS in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Falls nicht, erlischt die Betriebserlaubnis für eure Fahrzeuge. Führt ihr nur eine ABE mit und geratet in eine Verkehrskontrolle kann die Rennleitung euer Fahrzeug stilllegen. Insoweit muss eine Werkstatt euch zunächst einmal eure Wunschkonfiguration montieren, damit die Abnahme bei TÜV & Co. erfolgen. Die Werkstatt kann auch die eines BMW-Händlers, auch wenn es mit einigem Unmut bekundet wird (nicht BMW konform). Inwieweit sich BMW mit solch einer Veränderung Rechte vorbehält, bei etwaigen Beanstandungen durch die Veränderung der Fahrphysik, sich weniger kulant zu verhalten, ist eine ganz andere Frage.

    Der „seit kurzem" mit dem Fuß schalten lässt :thumbsup:

  • Das ist so schlicht falsch. Das was Du schreibst, gilt dann, wenn man nur ein Teilegutachten hat.


    Die ABE sagt ja gerade, dass man es nicht eintragen muss.


    Ich zitiere mal aus der ABE der Rial X10:


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.


    Noch Fragen? ;)

  • Hallo in die Runde,


    wenn mir in den vergangenen 10 Jahren etwaige Veränderungen in den Rechtsgrundlagen entgangen sein sollte, nehme ich das gern zur Kenntnis und revidiere obige Aussage. Sowohl Gutachten einer amtlich anerkannten Prüfstelle sowie die Eintragung der Veränderung in die Papiere waren zwingend erforderlich, um dem möglichen Entzug der Betriebserlaubnis aus dem Wege zu gehen. Die ABE einer originalen BMW-Zubehörfelge mit und Felgen-und Reifendimensionen (rundum 225 auf 7,5H 18“), die nicht für meinen E87 zugelassen waren, war nicht ausreichend, um den E87 ordnungsgemäß im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Soweit ich mich erinnere, war dies ebenso für etwaige Veränderungen in der Folgezeit der Fall (Zeithorizont 3-5 Jahre ab 2010).


    Grüße,

    Oliver

    Der „seit kurzem" mit dem Fuß schalten lässt :thumbsup: