Es wurde nicht gefragt, ob der Aufkleber reicht, sondern ob dieser notwendig ist. Solange man die Geschwindigkeitswarnung entsprechend* einstellt, ist kein Aufkleber notwendig.
* Also so, dass diese vor erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Reifens warnt. Wie viel das ist, steht natürlich wieder nicht im Gesetz, aber ich behaupte mal 10 km/h drunter dürfte dem unbestimmten Rechtsbegriff "rechtzeitig" genügen.