Winterkompletträder BMW 3er G20 G21

  • Es wurde nicht gefragt, ob der Aufkleber reicht, sondern ob dieser notwendig ist. Solange man die Geschwindigkeitswarnung entsprechend* einstellt, ist kein Aufkleber notwendig.


    * Also so, dass diese vor erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Reifens warnt. Wie viel das ist, steht natürlich wieder nicht im Gesetz, aber ich behaupte mal 10 km/h drunter dürfte dem unbestimmten Rechtsbegriff "rechtzeitig" genügen.

  • Danke, Frage ist beantwortet.

    Warum BMW bei seinen Radsätzen H-Reifen verwendet, checke ich ehrlich gesagt nicht. Ein 318i (G20) läuft max. 223 km/h lt. ADAC Datenblatt. Also wenn schon selbst ein Basismodell über 210 km/h fahren kann, müsste BMW doch zumindest Reifen mit V-Index bei ihren Kompletträdern verwenden.

  • Die Geschwindigkeitswarnung, die man manuell in diesem Menü einstellen kann, ist für Länder gedacht in denen es generelle Limits (für Autobahn, Schnellstraße, usw.) gibt.

    Das ist deine persönliche Interpretation. Generell kann man den Hinweis für beliebige, den Fahrenden relevant erscheinende Geschwindigkeiten aktivieren. So also auch z. B. als Hinweis auf den Geschwindigkeitsindex des Reifens.


    Also entweder ein sichtbarer Aufkleber für den Fahrer oder der manuell eingetragene Warnhinweis.

    Der Hinweis via Display o. ä. reicht heutzutage.

  • Wie viel das ist, steht natürlich wieder nicht im Gesetz, aber ich behaupte mal 10 km/h drunter dürfte dem unbestimmten Rechtsbegriff "rechtzeitig" genügen.

    Du darfst den auch exakt auf die Geschwindigkeit laut Index einstellen. Da der Tacho immer eine leichte Voreilung hat, reicht das dem Gesetzgeber. Die bisherigen Aufkleber zeigen schließlich auch den exakten Geschwindigkeitsindex an.

  • Also wenn schon selbst ein Basismodell über 210 km/h fahren kann, müsste BMW doch zumindest Reifen mit V-Index bei ihren Kompletträdern verwenden.

    Ich habe einen Winterräder-Komplettsatz direkt mit Bestellung des Fahrzeugs bei BMW eingekauft. Das war dieser hier:


    Screenshot_2025.01.01_10_48_29.png


    Oder Teilenummer 2462648 für die 225er Variante.


    Index V, das reicht dann immerhin bis 240 km/h.

    Es gibt diese Komplettsätze also anscheinend, aber eben nur recht spärlich.

  • Mich hätte das eben interessiert, weil die Mietwägen (die fast alle auf Winterreifen stehen) haben einen kleinen Sticker auf der Scheibe. Ob der Sticker von den Leuten beachtet wird? Ich glaube kaum.

    Ob der Sticker beachtet wird, ist juristisch ja nicht von Relevanz. Wichtig ist, dass der Hinweis vorhanden ist. Damit hat der Überlassende seine Schuldigkeit getan. Was der Fahrer daraus macht, entzieht sich sowieso dem Einfluss anderer. Das ist aber bei allem so, was du mit einem Fahrzeug "schlechtes" anstellen kannst. Ich möchte nicht wissen, wie viele harte Bordsteinkantenrempler so ein Mietwagenreifen schon hinter sich hat. Und der nächste dübelt damit mit 200 km/h über die Bahn.

  • weil die Mietwägen (die fast alle auf Winterreifen stehen)

    Das liegt schon im Eigeninteresse der Vermietfirma als Halter des Fahrzeugs. Der ist nämlich für diese Hinweise verantwortlich. Da ist das Risiko viel zu groß, dass ein Kunde, der das Fahrzeug nicht kennt, versehentlich eine gespeicherte Geschwindigkeit löscht.

  • In vier Dekaden Automobilistendaseins hat sich bei mir für diesen Aufkleber noch nie irgendeine Person der öffentlichen Ordnung interessiert 😉.

    Das so ein Teil in gewerblich genutzten Kfz Sinn macht steht außer Frage, aber privat kommt mir so ein Bapperl schon ewig nicht mehr ins Auto.

    Bimmer Historie: 320i (E36/3B), 530i Edition Lifestyle (E39), 320D (E90), 320D Luxury Line (F30)
    Aktuell: 320D xdrive Sport Line (G20
    ), MX-5 (ND), Unser (fast) Oldtimer: Mazda MX-5 (NA)