Alles anzeigenDas mag stimmen, jedoch bringt einem das nichts, wenn man kein Gutachten oder Papiere von dieser Eintragung hat..
Denn wenn man dem TÜV Man sagt ja aber das hat schon mal jemand eingetragen fragt der aha gibt's dazu Papiere und das Gutachten.. falls nicht dann ists obsolet.
Ebenfalls ist G20 und G21 wieder getrennt zu betrachten..
PS: Ich kann beim Dorf TÜV nebenan mit dem ich zur Schule gegangen bin auch alles eintragen was ich lustig finde.. nur weil wer mal was eingetragen hat, heißt es nicht das es anderen möglich ist und schon gar nicht ohne Papiere dazu.
EDIT: Daher bleibt das Problem, welches ich genannt habe für Nicos G20 und die G30 Felgen bestehen... keine Papiere = Keine Eintragung!
Allerdings gibt es auch da wohl einen Ermessensspielraum.
Ich hatte bei meinem 1er Golf das komplette Frontend vom Jetta verbaut. Nicht nur die Leuchten, sondern auch alle Blechteile.
Das hatte mir der TÜV, ohne jegliche Papiere dazu, problemlos eingetragen.
Ich könnte euch hier noch viele haarsträubende und/oder überraschende Geschichten vom TÜV erzählen, aber das würde zu weit führen ?.
So hatten wir beim MX-5 z.Bsp. den umgekehrten Fall.
Zubehörfelgen mit Gutachten, alles nach Vorschrift und trotzdem wollte der Prüfer die Rad/Reifen Kombination nicht eintragen.