Bei der Tachoabweichung wird die Serienbereifung als Basis genutzt. Hier darf der größte Abrollumfang der im COC eingetragenen Bereifungen nicht überschritten werden.
Oder es wird eine Messung durchgeführt. Dann darf die angezeigte Geschwindigkeit die tatsächliche Geschwindigkeit nicht unterschreiten.
Okay, aber auch das würde rein rechnerisch nicht passen, selbst bei der VA.
Tachoabweichung ist hier zwar nicht negativ, aber der Abrollumfang ist größer als 1%:
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Ich glaube ich gebe einfach auf das Thema zu verstehen, irgendwie habe ich nur mehr statt weniger fragen