Kommt immer drauf an, wie alt der Wagen war und was in den Bedingungen steht.
Bei NW gibt es oft bis zu 24 Monate Neuwertentschädigung, bei GW bis zu 18 Monate Kaufpreisentschädigung.
Beim Diebstahl innerhalb der Zeit bekommst du dann den Kaufpreis bei GW wieder, bzw. beim NW wird dir der neue bezahlt, auch wenn der LP höher ist.
Ansonsten bekommst du auch nicht den Restwert, sondern den Wiederbeschaffungspreis für ein vergleichbares Fahrzeug.
Scheint bei euch wie so vieles bezüglich Auto besser zu sein.
Bei uns bekommst du den Listenpreis und nicht den Wiederbeschaffungswert.
Aber selbst der Wiederbeschaffungswert steht für mich in keinem Verhältnis zum Neuwert des Fahrzeugs. Wer sein Auto als reines Nutzfahrzeug betrachtet und es als solches mehr oder minder lieblos behandelt, wird damit leben können. Für uns als Autofreaks ist das allerdings unbefriedigend. Mein alter e90 330i ist nach all den Jahren wie ein Jahreswagen dagestanden, weswegen ich diesen auch sehr gut verkauft habe. Von der Versicherung hätte ich überspitzt gesagt einen feuchten Händedruck dafür bekommen.