Gelöst / Reguläre Zulassung im Anschluss an 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen / EVB?

  • Hallo,


    meinen neuen, gebrauchten, G23 habe ich letzte Woche beim Händler gekauft. Da der Händler in Paderborn sitzt, ich aber in Maintal (bei Frankfurt/Main) wohne musste ich das Fahrzeug überführen. Also habe ich in Paderborn einen Versicherungsvertrag bei der HUK24 abgeschlossen und von der HUK24 per Mail eine EVB fürs 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen bekommen. Der Händler war damit in Paderborn auf der Zulassungsstelle, hat mir im Anschluss das Fahrzeug mit den Kurzzeitkennzeichen übergeben und ich bin nach Maintal gefahren.

    Morgen werde ich das Fahrzeug regulär zulassen, aber mit welcher EVB? Brauche ich eine weitere? Oder funktioniert die, die auch für das Kurzzeitkennzeichen benutzt wurde? In der Mail von der HUK24 steht hierzu nichts.

  • Kannst du bei der HUk24 nachlesen:

    'Die eVB-Nummer kann nur einmalig eingesetzt werden. Das heißt, sobald Sie ein Fahrzeug mit der eVB-Nummer zugelassen haben, verfällt sie.'

    Wenn Nullen Geltung bekommen wollen, müssen sie rechts stehen.

    2019: M2 Competition (Januar - Juni), M4 Cabrio (Juni - November), X2 M35i (November - März 20)

    2020: M2 Competition (März - November), M235i xDrive Gran Coupé (November - April 21)

    2021: Z4 M40i (April - September), X4 M Competition (September - Mai 22)

    2022: M440i Cabrio aka 'Streifenhörnchen' (Mai - still running) [Fotos]

  • Tomiro

    Hat den Titel des Themas von „Reguläre Zulassung im Anschluss an 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen / EVB?“ zu „Gelöst / Reguläre Zulassung im Anschluss an 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen / EVB?“ geändert.