Ab wann ist ISA (Intelligent Speed Assistance - oder auch nerviges Piepen) im M3 Touring Standard?

  • Das heißt also so wie vermutet, kann ein M3 von vor sagen wir Ende 23 ab dem 07.07.24 ohne ISTA reincodiert zu bekommen nicht mehr zugelassen werden, wenn er als Lagerneuwagen rumstand ?

    Genau das habe ich gemeint/befürchtet..


    Ich bin zwar Schweizer aber trotzdem mal die Frage: die einzigen Fahrzeuge die bei uns aus 2024 noch so „rumliegen“ sind Werkswagen bzw. Autos der Niederlassungen so genannte Vorführautos. Ich nehme an bei denen gab es bereits eine Zulassung, halt nicht auf eine Privatperson.?

  • Ja also Vorführer werden in der Regel zugelassen, Werkswagen auch, das sollte sich aber recht einfach rausfinden lassen anhand der Fahrzeughalter bzw. der EZ, die muss ja irgendwo stehen :thumbup:

  • S3mm3l auf welche Quelle bezieht sich das denn von dir das die das nicht scharf gestellt bekommen ?


    Weil BMW kann ja die Gesetze nicht umgehen..

    Natürlich umgeht BMW keinerlei Gesetze!

    Das Gesetz sieht wie schon geschrieben das Datum der Typprüfung/Homologation und nicht die des einzelnen Fahrzeugs als Bewertungsgrundlage.


    Technisch ist es natürlich möglich die ISA durch ein SW Update und eine zusätzliche Änderung in die alten Fahrzeuge einfließen zu lassen.

    Andersrum ebenso....

  • Das Gesetz sieht wie schon geschrieben das Datum der Typprüfung/Homologation und nicht die des einzelnen Fahrzeugs als Bewertungsgrundlage.

    Nein, die Regelung dafür bezieht sich explizit auf die Erstzulassung, nicht die Typprüfung. Fahrzeuge ohne ISA können nicht mehr erstzugelassen werden.

  • Das Gesetz sieht wie schon geschrieben das Datum der Typprüfung/Homologation und nicht die des einzelnen Fahrzeugs als Bewertungsgrundlage.

    Das stimmt nicht ganz.

    Es gibt meistens zwei Daten. Einmal für neu zugelassene Typen und immer auch für neu zugelassene Fahrzeuge.


    Wenn jetzt ein Fahrzeug seit Anfang 2024 rumgestanden hätte, dann muss es hochgerüstet werden, um erstmalig zugelassen zu werden in der EU.

    Das passiert aber in der Regel nicht, weil man da schon aufpasst.


    Im Notfall werden diese Fahrzeuge dann mit einer sog. Tageszulassung vorab noch zugelassen, da der Wertverlust durch die Zulassung günstiger ist als das hochrüsten, je nachdem um was es halt alles geht. Aber meistens werden da auch Änderungen an der Motorsteuerung vorgenommen oder es kommen neue Teile rein.

  • Kann mir jemand sagen wie ich mein Baujahr / Monat herausfinde?

    Ich habe ja so ein Übergangs Model bzw. habe ihn im April 2024 Abgeholt.

    Hab ein Vorfacelift ohne ISA.

    Seit April 2024 BMW M3 Touring Skyscraper Grey

  • Kann mir jemand sagen wie ich mein Baujahr / Monat herausfinde?

    Ich habe ja so ein Übergangs Model bzw. habe ihn im April 2024 Abgeholt.

    Hab ein Vorfacelift ohne ISA.

    Steht in der COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter Punkt 0.11


    Ansonsten zu dem Thema nochmal bzgl. der Daten wann was aktiv wurde und verpflichtend wurde (auch für ältere Einzelfahrzeuge ohne EZ)

    BMDV - Neue Fahrzeugsicherheitssysteme

  • Um die Diskussion spannender zu machen: bei den Facelift Modellen oder konkret ab 07/2024 ab wann die ISA ja offiziell bei jedem Fahrzeug AN sein muss.


    Geht da die Ausschaltung per SET Taste weiterhin? Ausserdem hat glaube ich jemand in diesem Forum erwähnt dass solche Infos (Versicherungs relevant) ja auf der seit 07/24 ebenfalls obligatorischen „blackbox“ gespeichert werden? Und dies somit im Fall eines Unfalles negativ wirken könnte?

  • Solange das abschalten per Tastendruck zulässig ist, kann es Dir nicht gegen Dich ausgelegt werden! Anders wäre es, wenn man es nur durch (illegale) Codierung ausschalten liesse. Dann könnte es ggf zum eigenen Nachteil im Falle eines Falles ausgelegt werden.

    G81 /// M3 Touring Competition individual Voodoo-Blau mit Performance-Fahrwerk und Edelweiß LT3 😎😍


    Ex G21 /// M340i individual Velvetbluemetallic - Ciao my Gutster 🙂

  • Solange das abschalten per Tastendruck zulässig ist, kann es Dir nicht gegen Dich ausgelegt werden! Anders wäre es, wenn man es nur durch (illegale) Codierung ausschalten liesse. Dann könnte es ggf zum eigenen Nachteil im Falle eines Falles ausgelegt werden.

    Macht schon Sinn allerdings werde ich das Gefühl nicht los, dass es als so eine Art von Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz gewertet kann wenn dabei dann auch noch die Geschwindigkeit übertreten wird… aber bin auch kein Anwalt.


    Parallel zum Thema Deaktivierung des DSC, was ja im Falles eines Unfalles nach Regress schreit, wie auch unter Umständen die Aktivierung eines „Race Modes“ oder die Deaktivierung des 4wd bei BMW M-Modellen.. da gibt es nämlich Fälle.