Eintragung einer höheren Vmax

  • Die Diskussion ist im Ernstfall wohl eher mit der Versicherung oder dem Richter zu führen…

    Also folgende Fakten sind schwerlich diskutierbar, da es hier auch schon entsprechende Gerichtsurteile gibt:


    - Fahrzeugmodifikationen, die zu einer höheren Vmax als Serienstand führen, führen zum Erlöschen der BE.

    - Fahrzeuge ohne BE können nicht für den Straßenverkehr versichert werden.


    Da bleibt m.E. nicht mehr viel für Diskussionen.

  • Also folgende Fakten sind schwerlich diskutierbar, da es hier auch schon entsprechende Gerichtsurteile gibt:


    - Fahrzeugmodifikationen, die zu einer höheren Vmax als Serienstand führen, führen zum Erlöschen der BE.

    - Fahrzeuge ohne BE können nicht für den Straßenverkehr versichert werden.

    Mit anderen Worten wenn ich jetzt eine Leistungssteigerung auf sagen wir mal 480- 500 PS durchführen lasse (die gibt es ja auch mit TÜV und somit zulässig) dann gibt es keine Möglichkeit zu sagen, hay mein Tuner würde mir die Begrenzung hochsetzen, sodass ich max. 320 km/h fahren kann.


    Oder muss ich dann einfach umfangreiche Modifikationen vornehmen (Bremse verstärken etc. etc.) um das eintragen zu lassen ?

    Es gibt ja auch komplett Umbauten von Fahrzeugen ala. Brabus die entsprechend eine höhere Leistung und VMAX im Schein haben, daher kann es ja eigentlich nicht sein, das pauschal dein erster aufgeführter Punkt so korrekt ist

  • Mit anderen Worten wenn ich jetzt eine Leistungssteigerung auf sagen wir mal 480- 500 PS durchführen lasse (die gibt es ja auch mit TÜV und somit zulässig) dann gibt es keine Möglichkeit zu sagen, hay mein Tuner würde mir die Begrenzung hochsetzen, sodass ich max. 320 km/h fahren kann.


    Oder muss ich dann einfach umfangreiche Modifikationen vornehmen (Bremse verstärken etc. etc.) um das eintragen zu lassen ?

    Es gibt ja auch komplett Umbauten von Fahrzeugen ala. Brabus die entsprechend eine höhere Leistung und VMAX im Schein haben, daher kann es ja eigentlich nicht sein, das pauschal dein erster aufgeführter Punkt so korrekt ist


    Es gibt zwei Möglichkeiten, die höhere Vmax zu legalisieren:


    • Es gibt ein Teilegutachten nach §19.3 StVZO für die Veränderung, dann reicht eine einfache TÜV-Prüfung und das Ganze wird eingetragen.
    • Es gibt ein technische Prüfung nach §19.2 StVZO. Dann kann eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fz. erteilt werden.

    Die Tuningfirmen haben meist entsprechende Gutachten, dann kann das auch eingetragen werden.


    Also wenn ich beispielsweise einen DME-Unlock mache, die Vmax-Begrenzung entferne und das nicht eintragen lasse, ist die BE futsch.

    • Es gibt ein Teilegutachten nach §19.3 StVZO für die Veränderung, dann reicht eine einfache TÜV-Prüfung und das Ganze wird eingetragen.
    • Es gibt ein technische Prüfung nach §19.2 StVZO. Dann kann eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fz. erteilt werden.


    Also wenn ich beispielsweise einen DME-Unlock mache, die Vmax-Begrenzung entferne und das nicht eintragen lasse, ist die BE futsch.

    Das war mir schon klar, das die BE erlischt, wenn ich keine VMAX drinnen habe und das nicht eintrage, gefühlt erlischt ja eh bei jeder Änderung die irgendwie eingetragen werden muss die BE, sollte man dem nicht nachkommen..


    Aber dann hat sich das geklärt dein Beitrag weiter oben klang nämlich so als wäre eine Leistungssteigerung plus eine höhere VMAX gemäß Gerichtsurteil gar niemals eintragbar bzw. legal, das war auch der Grund warum ich so spezielle nachgefragt hatte.. aber dann ists ja easy wie immer Gutachten und fertig ists.

  • Generell ists ja eh wo kein Kläger da kein Richter, es gibt sicher viele Fahrzeuge ohne VMAX Begrenzung aber solange die nicht mit mehr als VMAX geblitzt oder angehalten werden, fällt das eh keinem auf.


    Die meisten Unfälle bei jenseits der 260 enden eh so, das eine Strafe da noch das kleinste Übel wäre..

  • Das war mir schon klar, das die BE erlischt, wenn ich keine VMAX drinnen habe und das nicht eintrage, gefühlt erlischt ja eh bei jeder Änderung die irgendwie eingetragen werden muss die BE, sollte man dem nicht nachkommen..


    Aber dann hat sich das geklärt dein Beitrag weiter oben klang nämlich so als wäre eine Leistungssteigerung plus eine höhere VMAX gemäß Gerichtsurteil gar niemals eintragbar bzw. legal, das war auch der Grund warum ich so spezielle nachgefragt hatte.. aber dann ists ja easy wie immer Gutachten und fertig ists.


    Sorry, wenn ich das etwas missverständlich geschrieben habe, mit entsprechendem Gutachten geht ja fast alles. Mir ging es darum, dass eine Erhöhung der Vmax eben keine Nebensächlichkeit ist , nach dem Motto "...läuft halt etwas schneller, ist aber nix geändert...".


    Problematisch kann es werden, wenn nach einem Unfall von offizieller Seite ein Gutachter eingeschaltet wird. Im Rahmen der noch möglichen Feststellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird da gelegentlich auch die DME überprüft.

  • Denke die Erhöhung wurde auch hier bereits x mal diskutiert und bisher war der Hauptargument dagegen die Unterlagen von Tuner, fehlende Teststrecke und wie du sagst Unbedenklichkeiterklärung von Hersteller.


    Vor 15 Jahren war es noch viel einfacher und da hat nur ein Brief von Tuner gereicht mit der Info und die neue VMax wurde in den Papieren korrigiert.


    Aber am Ende geht es doch vielen darum die Garantie nicht zu verlieren und deswegen wird sowas wie nur VMax gern verschwiegen

  • Generell ists ja eh wo kein Kläger da kein Richter, es gibt sicher viele Fahrzeuge ohne VMAX Begrenzung aber solange die nicht mit mehr als VMAX geblitzt oder angehalten werden, fällt das eh keinem auf.


    Die meisten Unfälle bei jenseits der 260 enden eh so, das eine Strafe da noch das kleinste Übel wäre..

    Damit in wenigen Worten auf den Punkt gebracht.