Hier einige Infos zur Eintragung einer höheren Vmax in die Fahrzeugpapiere (bei serienmäßiger Motorleistung).
Warum ist das überhaupt wichtig? Erreicht das Fahrzeug durch technische Veränderungen eine höhere Maximalgeschwindigkeit, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies kann zu Problemen mit der Versicherung führen, im ungünstigsten Fall eines Schadens zahlt die Kasko gar nichts und die Haftpflicht stellt Regressansprüche. Auch bei einem Verkauf des Autos ist das nicht unbedingt empfehlenswert (ich kenne einen Fall, bei dem die fehlende Betriebserlaubnis zur Rückabwicklung geführt hat).
Am besten ist es, vor der Änderung mit dem TÜV zu sprechen und zu klären, welche Voraussetzungen für welchen Vmax-Wert zu erfüllen sind. Die Prüfer sind da unterschiedlich streng. Voraussetzung für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 in Verbindung mit §19(2) StVZO ist ein technisches Gutachten. Für das Gutachten sind im wesentlichen die folgenden Punkte relevant:
Nachweis der technischen Änderung
Die Veränderung oder Aufhebung des Limits (egal ob per DME-Unlock oder FDL-Codierung in den ersten 10 Betriebsstunden) muss nachgewiesen werden. Also beispielsweise über eine schriftliche Bestätigung der Tuningfirma bzw. des Codierers.
Ermittlung der neuen Höchstgeschwindigkeit
Die neue Vmax ergibt sich im einfachen Fall durch das geänderte Limit, das mit der vorhandenen Leistung auch problemlos erreicht werden muss. Wird beim M340i bespielsweise 280 km/h als neue Vmax codiert, so kann dieser Wert auch in das Gutachten übernommen werden. Liegt das Limit oberhalb der tatsächlich erreichbaren Maximalgeschwindigkeit, muss die Vmax durch Fahrversuch ermittelt werden. Je nach Gutachter kann das mit großem Aufwand verbunden sein.
Tachoanzeige
Der Tacho muss die neue Vmax anzeigen können. Die Erweiterung des Anzeigebereichs auf 330 oder 340 km/h ist beim volldigitalen Tacho glücklicherweise mit einer simplen Codierung möglich.
Fahrwerk
Das Fahrwerk muss eine ausreichende Straßenlage bei Höchstgeschwindkeit und bei Vollbremsungen aus Vmax gewährleisten. Das wird normalerweise im Fahrversuch überprüft.
Bremsen
Die Bremsanlage muss ausreichend leistungsfähig für die neue Vmax sein. Für die Serienleistung des 40i sollte dabei die vorhandene M- Sportbremse ausreichen, die Bremsleistung wird im Fahrversuch überprüft (drei Vollbremsungen aus Vmax).
Reifen
Die Reifen müssen für die neue Vmax geeignet sein. Hierbei sind zwei Dinge zu beachten:
Bei Reifen mit Geschwindigkeitsindex Y wird oberhalb von 270 km/h ein Abzug bei der Tragfähigkeit vorgenommen, bei 280 sind es noch 95% der ausgewiesenen Tragfähigkeit, bei 290 noch 90% und bei 300 nur noch 85%. Daher kann es vorkommen, das die montierten Reifen trotz Y-Kennung nicht genug Tragfähigkeit für die neue Vmax haben.
Ab einer Vmax von >= 290 km/h ist eine Freigabe des Reifenherstellers für das exakte Fahrzeugmodell mit dem spezifischen Reifentyp inkl. Geschwindigkeitsindex, Dimension und Tragfähigkeit zwingend erforderlich.
Abschließend läßt sich sagen, das der Aufwand umso größer wird, je höher die neuer Vmax ist. Ein Wert von (abgeregelten) 270 km/h sollte bei einem M340i noch relativ einfach sein, unlimitiert beim M3 kann schon eine echte Herausforderung darstellen.