Garantieabwicklung

  • Tja da sage ich nur eins, ab zum Anwalt und ran an den Verkäufer.. der hat das Ding sicherlich als Unfallwagen gekauft und mimt jetzt den unschuldigen.. denn wenn das Teil mal bei BMW auf der Richtbank war, gäbe es dazu Unterlagen.. sprich der muss irgendwo anders gewesen sein..


    Verantwortung hierfür hat der freie Händler der dir das Ding verkauft hat und der muss nun auch den Schaden tragen und für alles gerade stehen, da er dir das ja verschwiegen hat.. denn er als Fach Händler muss sowas prüfen wenn er ein Fahrzeug kauft.


    Siehe meinen Beitrag, es werden Daten an BMW übermittelt, aber das sind meist nur so die erste Einschätzung, der richtige Bericht kommt nach der Reparatur.


    Ich kann verstehen, warum BMW den Schaden hier ablehnt, ist vollkommen nachvollziehbar, das ist für den Händler auch doof, denn er hat repariert und erst dann gemerkt oha hier stimmt was nicht. Aber wie gesagt bei so einer Lage unbedingt zum Anwalt, sonst wird das nichts.

  • Für mich ist es auch verständlich, dass BMW den Garantieanspruch unter diesen Vorraussetzungen ablehnt. Allerdings hatte ich vom Vertragshändler die mündliche Zusicherung und habe keinen Auftrag auf eigene Kosten eingewillgt.

    Fraglich ob man es dem Verkäufer rechtlich aufs Auge drücken kann, er hat das Auto im Kaufvertrag (wegen Schaden/Nachlackierungen) nicht als unfallfrei angegeben, weiß aber angeblich trotzdem nichts vom Unfallschaden. Das muss ich mit dem Anwalt klären, ob es hier eine Möglichkeit gibt was rauszufinden und wie man das überhaupt nachweisen kann, ob er es wusste.

  • Ja also ich würde die ganze Nummer auch auf jedenfalls mit dem Anwalt durchsprechen..


    Ein Auto als nicht Unfallfrei anzugeben ist das eine, aber einen kapitalen Schaden am Rahmen der nur per Richtbank gerichtet wurde, nicht anzugeben ist was anderes.. das hätte er schon korrekt angeben müssen in seiner Verkaufsanzeige.


    Eigentlich sollte im Kaufvertrag auch alles genau drinnen stehen, sprich wenn nicht Unfallfrei, dann alles Schäden bzw. Vorschäden exakt aufgeführt mit entsprechenden Reparaturnachweisen, falls repariert.

  • Das denke ich auch, dass sowas schon möglichst im Detail angeben werden muss.

    Im Kaufvertrag gibt es entweder ein Kreuz für unfallfrei, oder:

    "folgende Beschädigungen/ Nachlackierungen und Unfallschäden lt. Vorbesitzer

    Fahrzeugfront, vorne links linker Fahrezugbereich"

    Mit der Kenntnis eines größeren Unfallschadens ist das mMn sehr schwammig. Nachweise gab es ja keine.

  • Für mich ist es auch verständlich, dass BMW den Garantieanspruch unter diesen Vorraussetzungen ablehnt. Allerdings hatte ich vom Vertragshändler die mündliche Zusicherung und habe keinen Auftrag auf eigene Kosten eingewillgt.

    Fraglich ob man es dem Verkäufer rechtlich aufs Auge drücken kann, er hat das Auto im Kaufvertrag (wegen Schaden/Nachlackierungen) nicht als unfallfrei angegeben, weiß aber angeblich trotzdem nichts vom Unfallschaden. Das muss ich mit dem Anwalt klären, ob es hier eine Möglichkeit gibt was rauszufinden und wie man das überhaupt nachweisen kann, ob er es wusste.

    Da bist du fein raus. Seit dem 01.01.2022 gilt das neue Gewährleistungsrecht. Der Freie Händler hat hier das Nachsehen. Vom Gesetz aus wird nun ausgegangen das wie hier bei einem Gebrauchten Fahrzeug die Beschaffenheit wie ab Werk einwandfrei vorhanden. jegliche Abweichung davon sowie Ausschluss der 2 Jährigen Gewährleistung muss jeweils als Vorvertragliche Information wie ein anschließender Kaufvertrag mit dem potenziellen Käufer besprochen und auch Schriftlich festgehalten und Unterschrieben werden, allein im Kaufvertrag reicht nicht mehr aus.


    Dem Entgegen steht natürlich ob du vorab dem Freien Händler wo du das Auto gekauft hast die von dir benannten Mängel zuvor mitgeteilt hast, denn er hat letztendlich ein Anspruch auf Mängelbeseitigung. Letztendlich kann nur noch ein Anwalt hier schauen ob es einen Weg gibt, wie du das Fahrzeug aufgrund der nun bekannten umständen zurückgeben könntest und der Freie Händler für die Kosten aufkommen muss.

    Individual M-Sport G21, 04/21, 330D Biturbo Xdrive Touring, MHEV 48V , Saphirschwarz

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  • Dann weiß ich immerhin schonmal, dass das Vorgehen vom Vertragshändler an sich nicht verkehrt war. Für die ist es halt auch einfach scheiße gelaufen.


    Dem Entgegen steht natürlich ob du vorab dem Freien Händler wo du das Auto gekauft hast die von dir benannten Mängel zuvor mitgeteilt hast, denn er hat letztendlich ein Anspruch auf Mängelbeseitigung.

    Ich habe es dem Verkäufer vor der Reparatur mitgeteilt mit dem Vermerk, dass es ein Garantiefall sein sollte. Das hat er ohne weiteres abgenickt.

    Ihm passt es natürlich nicht, dass es vorher heißt Garantie, danach aber doch nicht übernommen wird. Es kann ja aber auch nicht sein, dass er sich nun in keiner Verantwortung sieht.


    Handelt es sich überhaupt um ein deutsches Auto, klingt irgendwie nach einem US Import.

    Immerhin da bin ich mir sicher.. Erstbesitz im Leasing war ein großer Mineralölkonzern in Deutschland.

  • Könnte sein, das es ein Leasing war, dann ein großer Schaden, dadurch ein Wirtschaftlicher somit Rückgabe an BMW oder den Leasinggeber, dann wurde das Ding als wirtschaftlicher an einen freien Händler verkauft (gibt da ja welche die auf sowas spezialisiert sind), gerichtet und dann wieder verkauft entweder an dich oder den Händler von dem du es hast..