Garantieabwicklung

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, wie die Abwicklung, Prüfung und Reparatur bei Garantiefällen in anderen Werkstätten abläuft.

    Bei mir wurden nach erfolgreicher Diagnose und Zusicherung der Reparatur auf Garantie Teile getauscht. Nach der Reparatur hat BMW den Garantieanspruch abgelehnt.


    Ohne jetzt groß in Details zu gehen.. ist das die standardmäßige Herangehensweise, nicht vorher den Fall bei BMW zur Überprüfung einzureichen? Zwischen Diagnose und Reparatur lagen gut 3 Wochen.

    Die Werkstatt schiebt die Rechnung jetzt natürlich an mich weiter (mehrere t.€)

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, wie die Abwicklung, Prüfung und Reparatur bei Garantiefällen in anderen Werkstätten abläuft.

    Bei mir wurden nach erfolgreicher Diagnose und Zusicherung der Reparatur auf Garantie Teile getauscht. Nach der Reparatur hat BMW den Garantieanspruch abgelehnt.

    Als Laie würde ich sagen ihr habt einen mündlichen Vertrag abgeschlossen der gültig ist.

    Hier kann wohl nur jemand richtig helfen mit juristischem Hintergrund.

    Viel Glück

  • Ohne Details kommen wir hier aber nicht weiter.

    Was wurde gemacht? Hast du die die ganze Rechnung bekommen oder z.B. nur die AW?

  • Ohne Details kann man hier keine Aussage treffen. Ungünstig gelaufen ist es auf jeden Fall aber wo die Fehler in der Kommunikation lagen bzw. wie man jetzt das beste draus macht kann ich so nicht beurteilen.


    Relevante Fragen für mich wären hierbei:

    Was hast du jeweils unterschrieben?

    Geht es wirklich um Garantie oder um Gewährleistung?

    Handelt es sich um die "Gewährleistung 2+1" genannte Neuwagengarantie oder um eine andere Art von Garantie?

    Wer ist "BMW" bzw. wer sind die beteiligten Parteien? Man muss zwischen Werkstatt, BMW Händler, BMW Niederlassung, BMW AG und einem evtl. dritten Garantiegeber unterscheiden.

  • Ich habe bei mir die Erfahrung mit meiner BMW Werkstatt gemacht, das der Serviceberater einen evtl. defekt am Fahrzeug zuvor mit mir als Fahrzeugbesitzer in Augenschein nimmt, danach ein Termin zur Reparatur mit mir vereinbart, und in der zwischenzeit bereits nach der Inaugenscheinnahme bei BMW der Serviceberater eine Garantienanfrage vorab einnreicht. Meist ist diese Genehmigung zur Garantiereparatur vor dem eigentlichen Reparaturtermin von BMW positiv erfolgt. Die Absprache ist dann so, falls diese nicht genehmigt wird das der Serviceberater mich dann vorher informiert. Soweit kam es bei mir aber bisher nicht, da mein Fahrzeug noch innerhalb der Dreijährigen Neuwagengarantie war.


    Bei meinen Sohn war etwas anders (Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt schon 4,5 Jahre alt und hatte 95000km gelaufen und zuddem über einen Dritthändler gekauft), als sein Sperrdifferential probleme machte, dort wurde im System eine Vorabanfrage getätigt, diese sprang am PC beim Serviceberater sofort auf Grün und 100% (Kostenübernahme der Garantie) und erst bei dem darauffolgenden Termin zur Diagnostik zur Schadensanalyse (was überhaupt alles erneuert werden muss) gab es dann die gesicherte Garantieübernahme durch BMW. In einem dann folgenden neuen Termin wurde die Garantiereparatur dann durchgeführt. Hier war die vollständige Servicehistorie der ausschlaggebende Punkt, Fahrzeug war Scheckheftgepflegt bei BMW und im Anschluss auch ein weiteres SI Paket gekauft.


    Das hängt zum einem davon ab wie das Fahrzeug gewartet wurde und ob die Intervalle überzogen waren. Ich weiß von meinen Serviceberater das diese bei ersichtlicher durchgehenden Wartung ein direktes Go von BMW München bekommen. Wenn ein Intervall bis 9,5% überschritten wurde, dürfen die auch noch selber entscheiden (haben ein bestimmtes Bugdet) und ab 9,9% oder nicht vollständigen Wartungshistorien müssen diese eine Anfrage bei BMW München tätigen, was viel Papierkram bedeutet. Und letztendlich hängt es auch vom Gegenseitigen Vertrauen und der Chemie zwischen dem Fahrzeugbesitzer und Serviceberater ab. Wenn ich die Axt im Wald dort aufschlage kann man sich das natürlich abschminken.


    Entweder ist da seitens deiner BMW Werkstatt was schiefgelaufen oder irgendwas stimmt in deiner Servicehistorie nicht das die Garantie abgelehnt wurde. Ich würde es vor Ort mit der BMW Werkstatt in einem Gespräch klären.

    Individual M-Sport G21, 04/21, 330D Biturbo Xdrive Touring, MHEV 48V , Saphirschwarz

  • Grundsätzlich ist die Vorgehensweise bei solchen Fällen wie folgend:



    Die Werkstatt des Händlers, prüft den vorhandenen Mangel/Schaden und dokumentiert diesen, wenn es sich dabei um einen Fehler handelt, welcher in die Garantie oder Kulanz fallen könnte, wird die Dokumentation zusammen mit dem entsprechenden Antrag nach München an die AG gesandt, diese prüfen den Fall dann.


    Entweder reicht Ihnen die vorhandene Dokumentation oder sie schicken nochmal jemand vorbei. Dann erfolgt die vorläufige Freigabe.

    Vorläufige Freigabe meist darum, denn es könnte ja sein das man bei der laufenden Reparatur feststellt, das es sich um grob Fahrlässiges Eigenverschulden handelt, oder das Fahrzeug umgebaut ist und der Fehler dadurch hervorgerufen wurde.


    Nach erfolgreichem Abschluss der Reparatur, gehen die ganzen Unterlagen sowie eine Aufstellung der Arbeit und der Arbeitszeit wieder nach MUC, das wird nochmal geprüft und dann erfolgt die Kostenübernahme.


    Sprich in deinem Fall, muss es sich entweder um etwas handeln, was lediglich durch Eigenverschulden oder Umbau nicht mehr in die Garantie oder Gewährleistung fällt, sonst wäre nicht die erste Freigabe erfolgt.


    Um mehr sagen zu können, bräuchte man da genauere Angaben

  • TheBeast, so wie du es beschreibst, war das vermutlich eher keine Abwicklung im Rahmen einer Garantie, es sei denn, der Wagen mit 4,5 Jahren und 95.000 km hatte eine 'Premium Selection'-Garantie, sondern eine Abwicklung über Kulanz. Dazu passt die entsprechende Kulanzabfage im Vorfeld.


    Ciao

    Toscha

  • Nein der Serviceberater sprach da tatsächlich von Garantie, er erwähnte auch das BMW selbst bis zu 5 Jahren alten Fahrzeugen sehr Genehmigungsfreudig sind, sofern die Wartungshistorie sehr gut aussieht und sich wie ein Roten Faden durchzieht. Der Defekte Linke Aussenspiegel wurde zwischenzeitlich auf Kulanz von BMW genehmigt und über Kulanz erneuert.


    Wichtig ist ja die Information hieraus damit der User sich ein Bild machen kann. Natürlich fehlen von Ihm noch wichtige Details, was für ein Fahrzeug, welcher Motor und Ausstattung, wie alt ist das Fahrzeug, wieviele Kilometer, stimmt die Wartungshistorie, welcher Defekt lag vor etc.


    Ich kann mir vorstellen das da irgendetwas nicht passt, das BMW München im Nachgang ablehnt oder die Kommunikation zwischen dem Serviceberater und dem Kunden nicht sauber verlaufen ist. Normal macht eine BMW Werkstatt es so nicht, das der Kunde nachher mit einer Rechnung konfrontiert ist, wo es vorab anders Kommuniziert wurde.

    Individual M-Sport G21, 04/21, 330D Biturbo Xdrive Touring, MHEV 48V , Saphirschwarz

  • Das mag ja sein, dass der Serviceberater da so nannte. Aber alles andere, wie z. B. besagte 'Genehmigungsfreude bei fünf Jahre alten Fahrzeuge', spricht halt nun mal allein für Kulanz, nicht für Garantie. Der wesentlich Unterschied für den Kunden hier ist, ohne allzu tief ins Juristische einzusteigen, auf eine Garantieleistung hat der Kunde einen Anspruch; welchen genau, ist dann in den Garantiebestimmungen definiert, die der Kunde kennt. Die Kulanz ist immer eine freiwillige Abwicklung durch den Hersteller, auf die es keinen Anspruch gibt. Und eben um bei einer Kulanzabwicklung dem Kunden im Vorfeld schon eine Auskunft geben zu können, gibt es die Kulanzanfrage bei BMW bevor mit der Arbeit begonnen wird.


    Ciao

    Toscha

  • Danke schonmal für die Rückmeldungen.


    Ich habe das Auto bei einem freien Händler gekauft.

    2 Jahre alt, 10t. km, Benziner, Leasingrückläufer. Hat also noch Werksgarantie. Der Händler hat das Auto aus einem Pool bezogen.


    Kurz nach dem Kauf stellte ich ein Geräusch an der Vorderachse fest. Ich war mir nach kurzer Rechere sicher, dass es das Vorderachgetriebe sein muss und dementsprechend ein Garantiefall wäre. Das habe ich dem Verkäufer mitgeteilt und bin daraufhin zur Diagnose zum nächsten BMW Vertragshändler. Unterschrieben habe ich dort den Auftrag, wenn man es so nennt, mit der Symptombeschreibung. Es wurde von Anfang an kommuniziert, dass ich, falls es kein Fall für die Garantie sein sollte, zum Verkäufer muss und ich vorerst keine Reparatur auf eigene Kosten in Auftrag gebe.

    Diagnose war dann auch Vorderachsgetriebe, ich müsse mir keine Gedanken wegen Kosten machen. 3 Wochen später Reparatur Getriebe, anschließend wurde die Lenkspindel noch getauscht, weil da plötzlich was nicht mehr in Ordnung war, auch auf Garantie.

    Es gab dementsprechend nichts weiter was ich unterschreiben musste, außer für den Werkstattwagen. Es gab keinen Kostenvoranschlag, keine Rechnung.


    4 Wochen nach der Reparatur rief mich der Vertragshändler an, der Garantieanspruch wurde abgelehnt.

    Die Begründung ist ein weiteres großes Problem, welches ich nun habe.

    BMW konnte einsehen, dass der Wagen mal auf der Richtbank war (womöglich bei BMW), es aber keine Infos zu einer Reparatur gibt. Es wird angenommen, dass das Auto einen Unfallschaden hatte, und der Getriebeschaden könnte damit in Verbindung stehen.


    Das wusste der Vertragshändler vorher natürlich nicht, ich aber auch nicht, und der Verkäufer angeblich auch nicht. Er hätte nur die Info "Schaden/Nachlackierung" was als kleiner Bagatellschaden geschmückt wurde. Beide Seiten wollen nun keine Kosten übernehmen.


    Ich hoffe, dass ein Gutachten mir verraten kann, was nun überhaupt mit dem Auto passiert ist und wie schlimm das Ausmaß des Unfalls gewesen sein könnte.

    Ich verstehe nicht, warum der Vertagshändler nicht vorher die Daten des Autos an BMW übermittelt hat, dann wäre das alles erspart geblieben und ich hätte das Auto direkt zum Verkäufer gegeben. Der Verkäufer ist übrigens ca. 250km entfernt und hätte das Auto auch bei sich zum BMW Vertragshändler gebracht, deshalb war es unwissend von vornherein nur sinnvoll, dass ich direkt den Weg zu mir vor Ort gehe, wenn der Garantiefall gesichert ist.