Rücktritt BMW Leasingvertrag M340i? Rückgabe: Delle / Schaden / Mangel Gebrauchtwagen

  • Wenn du jetzt ganz böse spielen willst, kannst du ja auch die folgenden Wartungen in einer anderen Werkstatt machen lassen und da entgeht den Kollegen viel mehr als die 100€.


    Dies kann man ja auch nebenbei erwähnen bei der Abholung des neuen.


    Sonst wurde hier schon alles gesagt.

    genau so habe ich es bei meinem Leasing bei anfänglichen Problemen gemacht.

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit über 44 Jahren :thumbsup:

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)

  • Wenn du beim Händler bestellt und unterschrieben hast, gilt die 14 Tages Frist nicht.

    So pauschal ist das nicht korrekt. Es geht nicht um § 312g BGB sondern um § 355 BGB oder einen eventuellen "Widerrufsjoker", falls nach Vertragsabschluss bereits mehr als 14 Tage vergangen sind. Auch vor Ort geschlossene Leasingverträge können ein gesetztlich geregeltes 14-tägiges Recht auf Widerruf enthalten. Aber die Vertragsdetails sind unbekannt und keine Rechtsberatung, daher: Alles weitere per google.


    Ich würde aber auch einen anderen Weg gehen: Trenne gedanklich das Fahrzeug vom Händler. Ja, das Kauferlebnis hängt von mehreren Faktoren ab, auch vom Händler. Aber das Produkt an sich ist nicht besser oder schlechter, nur weil die Sympathie zum Händler nicht mehr gegeben ist. Den Händler siehst du bei der Übergabe und dann erst wieder zur Rückgabe, wenn du das so willst. Dazwischen kannst du Spaß mit dem Auto haben und denk nicht weiter dran. Die 100 Euro sollten bei der Leasingsumme eh nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein.

  • Im Prinzip ist das Thema nicht der Rede Wert, es handelt sich um 100€ aber das wurmt mich schon ein wenig.

    Hast du denn überhaupt schon mit deinem Verkäufer darüber gesprochen?

    Wie die Mitschreiber hier schon geschrieben haben, würde ich ähnlich vorgehen.


    Ich würde meinem Verkäufer meine Verärgerung und mein Unverständnis mitteilen und um Erlass dieser 100 Euro bitten, auch weil du ein Stammkunde bist.

    Wenn er sich überhaupt nicht darauf einlassen möchte, würde ich ihm zu verstehen geben, dass es dem Autohaus sicherlich nichts ausmacht, wenn du den - für dich persönlich ärgerlichen - Fall sachlich in einer Google Bewertung zusammenfasst. Zudem würde ich andeuten, dass es noch andere Autohäuser für die demnächst fälligen Services gibt und ich das nächste Leasingfahrzeug sicherlich nicht mehr bei diesem Autohaus leasen werde.


    Dann hätte ich mir zumindest meinen Frust von der Seele geredet (hilft manchmal) und es bleibt dem Verkäufer überlassen, wie wichtig du ihm (und dem Autohaus) als zukünftiger Kunde bist.

    Wenn du es auf die Spitze treiben möchtest, kannst du auch noch um ein Gespräch mit dem Chef der Verkaufsabteilung bitten.


    Wenn das aber alles nicht dein "Ding" ist, hast du trotzdem alle Möglichkeiten, diesen Händler abzustrafen, indem du dort kein Kunde mehr bist - und ihm die Gründe eben nicht mitteilst.

  • Hast du denn überhaupt schon mit deinem Verkäufer darüber gesprochen?

    Das ist für mich die einzig relevante Frage.


    Mal abgesehen davon wissen wir hier nichts,

    außer einer Äußerung aus der Emotion heraus.


    Was meint ihr, soll ich mich beruhigen


    Yep, anschließend sachlich entscheiden.


    Grundsätzlich kann ich nur den Tipp geben,

    vor der finalen Rückgabe bereits eine Art

    Vorab-Bewertung durchführen zu lassen.


    Das hat bisher immer 100% funktioniert und

    man ist im Sinne des ehrbaren Kaufmannes

    durch den Prozess gelaufen…


    Eine schlechte Bewertung zeigt nur eines:

    Es hat in der persönlichen Kommunikation

    irgendwie/-wo nicht funktioniert. Da gehören

    letztendlich immer mindestens 2 Menschen dazu.


    Ist wie in jeder Beziehung :)

    BMW 316i E30 - BMW 318i touring E36 - BMW 320i E46 - BMW 330i touring E91 - aktuell: MINI F56.

  • Skullz101

    Hat den Titel des Themas von „Vom Leasing vertrag zurücktreten???“ zu „Rücktritt BMW Leasingvertrag M340i? Rückgabe: Delle / Schaden / Mangel Gebrauchtwagen“ geändert.
  • Danke für die vielen Kommentare. Hier die Antworten auf einige Fragen:


    Ja, die Widerrufsfrist ist leider abgelaufen. Der Tag der Rückgabe war genau der 15. Tag. Zufall? Der Schelm blickt mir tief ins Gesicht bei diesem Zufall.


    Ich habe den Verkäufer natürlich sofort auf die Delle hingewiesen und er hat auch zugegeben, dass man das nicht sieht, aber schließlich sei sie ja vorhanden und das wäre eine Wertminderung und die müssten das auf jeden Fall reparieren lassen, da sich das Auto sonst nur schlecht verkaufen lassen würde (der hält mich vermutlich für besonders deppert). Auf meinen Einwand, dass ich keinen einzigen Kratzer, keinen Steinschlag, der Innenraum wie neu ist, wollte er nicht eingehen. Das seien einkalkulierte Risiken, die ich eben nicht mitgebracht hätte, die aber nicht berücksichtigt werden könnten. Lange habe ich nicht diskutiert, da er immer wieder zum Ende kommen wollte und mich irgendwie nicht mehr ernst nehmen wollte. Ich habe es dann auf sich beruhen lassen, da es ja eben nur 100€ sind.


    Im Nachhinein denke ich, rege ich mich nur über drei Dinge auf:

    - das Arschloch, dass mir mit seiner Türe die Delle reinmacht

    - über mich Idioten, der bei so viel Pingeligkeit das nicht vorher gesehen hat

    - und nochmal über mich Idioten, der trotz vorheriger Anzeichen (irgendwie hatten wir keine gute Kunde/Verkäufer Chemie zueinander), trotzdem bei ihm bestellt und nicht anderswo


    Aber ihr habt Recht, ich belasse es dabei und freue mich auf den neuen 340er. Den Kundendienst mache ich anderswo und die Rückgabe erfolgt bei einem anderen Händler.

  • Aber ihr habt Recht, ich belasse es dabei und freue mich auf den neuen 340er. Den Kundendienst mache ich anderswo und die Rückgabe erfolgt bei einem anderen Händler.

    Kann jetzt nur für VW sprechen, aber Du kannst das Fahrzeug nur bei dem Händler zurückgeben wo Du auch den Leasingvertrag unterzeichnet hast !

  • Bei BMW ist das eigentlich auch so..


    Die Rückgabe muss bei dem Partner erfolgen, der auch die Bestellung sowie das Leasing initiiert hat.


    Handelt es sich dabei um eine Kette, dürfte das aber bei jedem Haus der Kette möglich sein.

    Bei einer NL, geht das meine ich auch bei einer anderen NL.


    Sollte der Händler nur ein Haus haben, dann geht es nur dort.

  • Hm das wäre mir neu.. kenne ich jetzt so nicht, aber gut vielleicht hat sich da was an den Vorgaben geändert, denn eigentlich geht das Gebrauchte Fahrzeug solltest du es nicht kaufen, in den Besitz des Händlers über und der verkauft es, deswegen macht der auch die Rückgabe, da es danach sein Fahrzeug ist..


    Wie es bei NL ist, weiß ich wie gesagt nicht, damit hatte ich nie was am Hut.