Erneute TÜV Eintragung nach Tieferlegung nach Wechsel v. Winter auf Sommerräder G21

  • Hallo.

    Eine Frage in die Runde:

    Ich habe meinen G21 M340i LCI mit der Original Winterbereifung bekommen und auch über die Winterzeit Tiefergelegt und TÜV Eingetragen.

    Sehr sehr spät, quasi heute auf M898 Sommerräder gewechselt.

    Im Fahrzeugschein ist Serie 8 u. 8,5 x 19 mit 225 u. 255 vermerkt.

    Eingetragen mit Fahrwerksfedern wurden seinerzeit die Winterräder 8 u. 8,5 x 18 mit 225 u. 255.

    Nun muss die Tieferlegung erneut durch die 19" Räder abgenommen werden.

    Benötigt der TÜV Prüfer eigentlich irgendein Gutachten für die von den Maßen identischen M898 Felgen (Original Performance Zubehör für G20/G21) ?

  • Wurden explizit die Winterräder vermerkt?

    Bei mir wurde lediglich folgendes vermerkt:

    „in V. m. Serien LM-Rad BMW 19“ m. Bereifung …“


    Edit: Sorry, Winter 18“ zu Sommer 19“.


    Nein, der Prüfer braucht von den 898M keinerlei Unterlagen, da diese ab Werk homologiert sind.

  • Bei meinem E92 wurden nur das Fahrwerk und die Winterräder explizit aufgeführt da diese jeweils von einem Dritthersteller sind. Wenn ich mich richtig erinnere war das nötig, weil Fahrwerk + Dritthersteller Felgen geändert wurden. Sommerräder sind Original BMW.


    Die Dritthersteller Felgen mit Original Fahrwerk wären denke ich ohne Eintragung fahrbar, weil die ne ABE haben, aber die erlischt sobald du eine weitere "abhängige" Komponente änderst, z.B. Fahrwerk (aber das ist gefährliches Halbwissen meinerseits). Der Vorbesitzer hatte die auf jeden Fall nicht eingetragen und ich hab nach dem Kauf direkt das Fahrwerk eingebaut...von daher war das für mich nie relevant.