Codierungs-Nachweis benötigt

  • Hallo zusammen,


    bei meinem M340i wurde während der ersten 10 Betriebsstunden das Vmax-Limit erhöht (auf 327). Ich will die höhere Vmax (der tatsächlich erreichbare Wert wird noch ermittelt) auch eintragen lassen, dazu wird ein technisches Gutachten vom TÜV erstellt. Der Sachverständige für das Gutachten möchte allerdings eine Bestätigung für den geänderten Vmax-Wert haben, er hat mir geschrieben "Ich benötige für die Codierungen der geänderten Vmax Grenze eine Bestätigung (FIN Bezug, Stempel, Unterschrift).". Leider erreiche ich den Codierer nicht mehr, der das programmiert hat.


    Eventuell kann jemand den Wert auslesen und eine Bestätigung dafür erstellen. ENET-OBD-Adapter, stabile Verbindung und Win 10 mit Admin-Rechten ist vorhanden, wäre also auch remote machbar. Die Kosten dafür übernehme ich selbstverständlich.


    VG

    Andrej

  • Das Problem ist, das du hier eine Firma brauchst, einfach nur ein Privatmann der schreibt ja ist so wird dem TÜV da nicht reichen..


    Da brauchst es schon eine Firma bei der am besten ein Dipl. Ing oder so dafür unterschreibt weil es sonst kaum was wert ist..

  • Das wird dir niemand bestätigen…

    Weder BMW noch ein Codierer.

    Dazu ist es meine ich auch noch so ein Thema, das man bei einer angehobenen VMAX einen Nachweis über die Leistungsfähigkeit der Bremse bringen muss, weil die ja dafür nicht ausgelegt ist..


    Nachtrag: Habe hier mal etwas aus einem Blog Artikel von 2019 rauskopiert:


    Grundsätzlich kann man Steigerungen der Leistung in 3 Gruppen einteilen:

    – bis 20 %

    – von 21 – 40 %

    – von mehr als 40 %

    Für jede dieser Gruppen sind Prüfungen und Nachweise erforderlich. Die Steigerung der Motorleistung erfordert daher verschiedene Nachweise.

    1. ein Abgasgutachten

    2. fahrwerktechnische Gutachten (besonders hinsichtlich der Bremswirkung)

    3. Leistungsmessungen auf dem Leistungsprüfstand


    Dazu kommt noch das Thema das man das der Versicherung melden muss und viele sich bei sowas querstellen.

    Einfach nur dem TÜV sagen hier schau ich kann jetzt 320 fahren, wird da nichts werden..

  • Erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Das Problem ist, das du hier eine Firma brauchst, einfach nur ein Privatmann der schreibt ja ist so wird dem TÜV da nicht reichen..


    Da brauchst es schon eine Firma bei der am besten ein Dipl. Ing oder so dafür unterschreibt weil es sonst kaum was wert ist..


    Ja, das ist wahrscheinlich so.

    Das wird dir niemand bestätigen…

    Weder BMW noch ein Codierer.


    Es wäre wohl schon ausreichend gewesen, wenn VIN und Art der Codierung auf der Rechnung gestanden hätten. Habe ich leider nicht drauf geachtet. Ich hatte vor längerer Zeit mal Codierungen (inkl. Hardwareänderungen) von einer Firma am E60 durchführen lassen, da war das auch auf der Rechnung aufgeführt.



    1. Die Leistung ist serienmäßig

    2. Wie schon geschrieben erstellt der TÜV ein technisches Gutachten über die Vmax, dazu gehören die folgenden Punkte:

    - Ermittlung der Vmax

    - Überprüfung einer ausreichend Bremsleistung

    - Überprüfung des Fahrverhaltens bei Vmax

    - Bereifung mit ausreichendem Geschwindigkeitsindex und Freigabe des Reifenherstellers für die Vmax

    - Tacho kann die Vmax anzeigen


    Ich denke auch nicht, das ich der Erste bin, der sowas eintragen lässt.

  • natürlich nicht aber wenn alle Punkte geprüft werden, dann braucht er doch auch keine Rechnung 😉 er wird ja die neue VMax ermitteln


    Ja, im Prinzip hast Du recht. Das läuft aber fast immer so ab. Wenn Du eine andere Bremsanlage oder ein anderes Fahrwerk einbauen lässt, braucht Du neben der ABE oder dem Teilegutachten immer auch eine Bestätigung des fachgerechten Einbaus. Damit kann der TÜV dann eine Bescheinigung nach §19.3 oder eine technisches Gutachten für §19.2 erstellen. Also wenn was geändert wurde, muss Du die Änderung nachweisen. Ist leider so.